IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Schaber über die Beschwerde des AA, vertreten durch DI BB, beide wohnhaft in Z, Adresse 1, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Bürgermeister der Gemeinde Z hinsichtlich des Antrages des AA vom 01.02.2016 bzw 23.02.2016 auf Feststellung einer gemäß § 36 TBO 2018 zu vermutenden Baubewilligung für ein Gebäude auf dem Gst **1 KG Z, nach Durchführung zweier öffentlicher mündlich... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Wolfgang Hirn über die Säumnisbeschwerde des AA, Adresse 1, **** Z, vom 29.10.2017, betreffend Verfahren nach dem AWG 2002 zwecks Errichtung einer Abfallbehandlungsanlage (belangte Behörde: Landeshauptmann von Tirol als Abfallbehörde), zu Recht 1. Die Säumnisbeschwerde wird gemäß § 28 Abs 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen. 2. Geg... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Dr. Felizitas Luchner über die Säumnisbeschwerde der AA, vertreten durch den Sachwalter BB, vertreten durch CC, **** Y, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 Abs 1 VwGVG wird die Säumnisbeschwerde vom 24.05.2017 als unbegründet abgewiesen. 1. Gemäß Paragraph 28, Absatz eins, VwGVG wird die Säumnisbeschwerde vom 24.05.2017 als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Julia Schmalzl über die Säumnisbeschwerde des AA, vertreten durch die BB Rechtsanwälte OG, Adresse 1, Y, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Bürgermeister der Stadtgemeinde Z aufgrund des Unterbleibens einer Entscheidung über das Bauansuchen des Beschwerdeführers vom 02.11.2015, sowie über das Bauansuchen des Beschwerdeführers vom 02.11.2015 zu Recht erkannt: 1. Der Säu... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Mag. Gerald Schaber über die Säumnisbeschwerde von Frau AA, vertreten durch Rechtsanwälte BB, Adresse 1 vom 16.03.2015 gemäß Art 130 Abs 1 Z 3 B-VG Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Mag. Gerald Schaber über die Säumnisbeschwerde von Frau AA, vertreten durch Rechtsanwälte BB, Adresse 1 vom 16.03.2015 gemäß Artikel 130, Absatz eins, Ziffer 3, B-VG zu Recht erkannt: ... mehr lesen...