Entscheidungen zu § 7 VwGVG

Landesverwaltungsgericht Oberösterreich

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Lvwg Beschluss 2021/11/8 LVwG-604681/3/RK

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich fasst durch seinen Richter Dr. Kapsammer über die Beschwerde des D H, A X, X H, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom 18. März 2021, GZ: BHUU/921160000141/21, in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung vom 16.7.2021, GZ. BHUU/921160000141/21 betreffend Verwaltungsübertretungen gemäß § 9 Abs. 1 StVO, § 26 Abs. 5 StVO und § 52 lit. c Z. 24 StVO den BESCHLUSS I.       Die Beschwerde wird als unzulässig ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Beschluss | 08.11.2021

TE Lvwg Beschluss 2021/8/18 LVwG-604674/2/FP

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich fasst durch seinen Richter Mag.  Pohl über die Beschwerden von B U, geb. x, S x, x S gegen die Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 30. Juni 2021, (1) GZ: BHGM/920070025352/20 und (2) GZ: BHGM/920070038826/20, wegen zweier Übertretungen der StVO den BESCHLUSS I.     Die Anbringen vom 1. August 2021 werden zurückgewiesen. II.    Gegen diese Entscheidung ist eine Revision unzulässig. ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Beschluss | 18.08.2021

TE Lvwg Beschluss 2019/1/11 LVwG-151850/13/JS/FE

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich fasst durch seinen Richter Mag. Steinschnack über die Beschwerde der A S, vom 28.10.2018 gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Alberndorf in der Riedmark vom 18.7.2018, Zl: Bau-1/01-2017/Si, betreffend einen Bauauftrag den BESCHLUSS I.     Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. II.    Gegen diesen Beschluss ist eine Revision unzulässig. Entscheidungsgründe: Zu Punkt I.: 1.1.    Mit dem angefochten... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Beschluss | 11.01.2019

RS Lvwg 2017/1/18 LVwG-601272/4/Py/CG

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.01.2017 Norm: ZustG §17VwGVG §7
Rechtssatz: * Wurde das angefochtene Straferkenntnis der Bf. bereits am 16. September zugestellt, so erweist sich eine dagegen erhobene, erst am 15. Dezember zur Post gegebene Beschwerde – wenn im Übrigen keine Nachweise dafür vorliegen, dass bereits zuvor ein entsprechender Rechtsbehelf eingelegt wurde – als verspätet. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 18.01.2017

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