Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige Afghanistans, die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter des Zweitbeschwerdeführers. Die Beschwerdeführer stellten am 24.06.2015 Anträge auf internationalen Schutz in Österreich, die mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in weiterer Folge als Bundesamt bezeichnet) vom 13.02.2017 vollinhaltlich abgewiesen wurden. Den Beschwerdeführern wurde kein Aufe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) reiste in Rumänien mit einem Arbeitsvisum legal ein und stellte einen Asylantrag. Sein Asylverfahren wurde abgelehnt und er reiste unter Umgehung der Dublin-Verordnung in weiterer Folge illegal in das Bundesgebiet ein. Am 18.04.2023 wurde der BF von Beamten der XXXX aufgegriffen. Am 18.04.2023 stellte der BF einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Der BF wurde am 18.04... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in Folge: BFA) vom 15.04.2024, dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) am selben Tag übergeben, wurde über den BF die Schubhaft gemäß Art. 28 Abs. 1 und 2 Dublin-Verordnung iVm § 76 Abs. 2 Z 3 FPG iVm § 57 Abs. 1 AVG zum Zwecke der Sicherung des Überstellungsverfahrens angeordnet. Der BF wird seither in Schubhaft angehalten. 1. Mit angefochtene... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit unmittelbar vollzogenem Mandatsbescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom XXXX 2024, wurde über den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) die Schubhaft zum Zwecke der Sicherung der Abschiebung gemäß § 76 Abs. 2 Z 2 FPG iVm. § 57 AVG erlassen. Besagter Bescheid wurde dem BF am XXXX 2024, um XXXX Uhr persönlich ausgefolgt. 1. Mit unmittelbar vollzogenem Mandatsbescheid d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) reiste um den 10.06.2023 in das österreichische Bundesgebiet ein. Er verfügte über keinen gültigen Aufenthaltstitel, kein Reisedokument oder sonstige Dokumente und befand sich illegal im Bundesgebiet. Er wurde am XXXX 2023, um XXXX Uhr im Bundesgebiet von Polizisten betreten, festgenommen und in ein Polizeianhaltezentrum (im Folgenden PAZ) eingeliefert. Der Beschwerdef... mehr lesen...