Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des BFA vom 28.05.2021 wurde dem Beschwerdeführer I. ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt; II. gegen ihn gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen; III. gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Indien zulässig ist; IV. gegen ihn gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 1 FPG ein auf die Dauer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Dem Beschwerdeführer wurde am 03.02.2020 der Bescheid des Studienpräses der Universität Wien (im Folgenden: belangte Behörde) vom 29.01.2020 über die Nichtigerklärung der Beurteilung seiner Dissertation und die Aberkennung des akademischen Grades durch Hinterlegung zugestellt. Diese Zustellung löste die vierwöchige Rechtsmittelfrist aus, welche bis 03.03.2020 gelaufen wäre. 2. Am 27.02.2020 wurde der Bescheid mit dem Vermerk „Nicht behoben" ... mehr lesen...