Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Verfahrensgang: römisch eins. Sachverhalt und Verfahrensgang: 1. Mit undatiertem am 09.06.2020 bei der Disziplinarkommission für Beamte und Lehrer eingelangten Antrag begehrte der Antragsteller XXXX die Wiederaufnahme des mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgereicht vom 13.05.2016, GZ W136 2006857-2/5E rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens. Dieser Antrag wurde mit Beschluss vom 15.03.2021 GZ W136 2006857-3/2E als unzulässig zurückgewiese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Verfahrensgang: römisch eins. Sachverhalt und Verfahrensgang: 1. Mit undatiertem am 09.06.2020 bei der Disziplinarkommission für Beamte und Lehrer eingelangten Antrag begehrte der Antragsteller XXXX die Wiederaufnahme des mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgereicht vom 13.05.2016, GZ W136 2006857-2/5E rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens. Dieser Antrag wurde mit Beschluss vom 15.03.2021 GZ W136 2006857-3/2E als unzulässig zurückgewiese... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: 1.1. Der Antragsteller stand zuletzt ab 17.03.2016 im Bezug von Arbeitslosengeld und steht seit 05.07.2016 mit Unterbrechungen durch kurze Dienstverhältnisse und den Bezug von Krankengeld im Bezug von Notstandshilfe. 1.2. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (in der Folge: AMS) vom 12.04.2023, VN: XXXX , wurde festgestellt, dass der Antragsteller den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum von 10.10.2022 bis 20.11.2022 gemäß § 38 iV... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX 2022, Zl. XXXX , wurde gegen den Antragsteller (ASt), einen volljährigen Staatsangehörigen Serbiens, eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs 5 FPG iVm § 9 BFA-VG erlassen, die Zulässigkeit der Abschiebung nach Serbien festgestellt, keine Frist für die freiwillige Ausreise festgelegt, einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung aberkannt und gemäß § 53 Abs 1 iVm Abs 3 Z 5 FPG ein unbefristetes Einre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 16.03.2022 internationalen Schutz in Österreich. Das BFA wies den Antrag betreffend den Status des Asylberechtigten ab (Spruchpunkt I), zuerkannte diesem den Status des subsidiär Schutzberechtigten und erteilte ihm eine Aufenthaltsberechtigung (Spruchpunkt II und III). Einer Beschwerde gegen Spruchpunkt I gab diese Gericht statt und zuerkannte ihm den Status des Asylberechti... mehr lesen...