Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste unter Umgehung der Grenzvorschriften spätestens am 29.10.2022 in das Bundesgebiet ein, stellte am 30.10.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz, reiste jedoch am 27.11.2022 nach Deutschland aus, weshalb das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge ‚belangte Behörde‘ bzw. BFA genannt) das Verfahren gemäß § 24 AsylG einstellte. 1. Der Beschwerdeführer reiste unter Umgehu... mehr lesen...