Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 31.03.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 28.05.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Ver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 31.03.2021, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust sc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX lehnte die belangte Behörde die Behandlung der Datenschutzbeschwerde des Antragstellers ab. 2. Der Antragsteller brachte folglich einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe per E-Mail ein. Er beantragte darin Verfahrenshilfe zur Vertretung im vollen Umfang, die einstweilige Befreiung von Gebühren und Kosten für die Vertretung und ersuchte um die Bestellung eines namentlich genannten Rechtsanwalts. Begründend gab der Antr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang und Feststellungen: Am 16.09.2021 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung bezüglich der Beschwerde von XXXX gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX .03.2020, Zl. XXXX , und vom XXXX .2020, Zl. XXXX statt und wurde das Bezug habende Erkenntnis vom Richter mündlich verkündet. Festgestellt wird, dass der Beschwerdeführer seit XXXX .04.2020 nicht mehr anwaltlich vertreten war. Am XXXX .09.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang und Feststellungen: Am 16.09.2021 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung bezüglich der Beschwerde von XXXX gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX .03.2020, Zl. XXXX , und vom XXXX .2020, Zl. XXXX statt und wurde das Bezug habende Erkenntnis vom Richter mündlich verkündet. Festgestellt wird, dass der Beschwerdeführer seit XXXX .04.2020 nicht mehr anwaltlich vertreten war. Am XXXX .09.2... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitu... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitu... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX 2021 sprach die Datenschutzbehörde aus, dass die Behandlung einer Datenschutzbeschwerde des Antragstellers sowie drei weiterer von ihm vertretener Personen abgelehnt werde. Gegen diesen Bescheid vom XXXX 2021 brachte der Antragsteller mit Schreiben vom XXXX 2021 eine Beschwerde ein. Mit einem Anbringen im Rahmen von Finanz Online vom XXXX 2021 begehrte der Antragsteller „wiederholt die Befreiung von vergangenen und/oder zukünf... mehr lesen...