Entscheidungen zu § 91 Abs. 2 WAG 2007

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2018/4/30 W148 2162211-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde von XXXX richtet sich gegen das Straferkenntnis der FMA vom 21.04.2017, dessen
Spruch: lautet: 1. Die vorliegende Beschwerde von römisch 40 richtet sich gegen das Straferkenntnis der FMA vom 21.04.2017, dessen
Spruch: lautet: "Sehr geehrter Herr XXXX! Sie sind seit 01.05.2005 Vorstand der XXXX, eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX und seit 02.12.2013 als ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 30.04.2018

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