Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die - damalige - belangte Behörde das gegen die Revisionswerberin als Mitglied des Vorstandes der B Bank gemäß § 9 Abs. 1 VStG geführte Verwaltungsstrafverfahren hinsichtlich Spruchpunkt 1. des Straferkenntnisses der FMA vom 1. März 2012 gemäß § 45 Abs. 1 Z 2 VStG eingestellt (gegen Spruchpunkt 2. hat die Revisionswerberin keine Berufung erhoben) und in teilweiser Abänderung der hier noch gegenständlichen Spruchpunkte 3. u... mehr lesen...
Index: 21/06 Wertpapierrecht
Norm: WAG 2007 §52 Abs1 Z2; WAG 2007 §52 Abs1 Z3; WAG 2007 §52 Abs3 Z2; WAG 2007 §53 Abs2; WAG 2007 § 52 gültig von 01.11.2007 bis 02.01.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 107/2017 WAG 2007 § 52 gültig von 01.11.2007 bis 02.01.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 107/2017 ... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Bestrafung als verantwortliches Organ einer als Kreditinstitut tätigen AG gemäß § 9 Abs. 1 VStG wegen Übertretung von vier Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007, BGBl. I Nr. 60/2007 (WAG 2007), nur hinsichtlich eines Spruchpunktes Folge gegeben, im Übrigen aber die Bestrafung wegen Übertretung des § 24 Abs. 1 WAG in Verbindung mit § 95 Abs. 2 zweiter Strafsatz WAG (Vorkehrungen zur V... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Bestrafung als verantwortliches Organ einer als Kreditinstitut tätigen AG gemäß § 9 Abs. 1 VStG wegen Übertretung von vier Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007, BGBl. I Nr. 60/2007 (WAG 2007), nur hinsichtlich eines Spruchpunktes Folge gegeben, im Übrigen aber die Bestrafung wegen Übertretung des § 24 Abs. 1 WAG in Verbindung mit § 95 Abs. 2 zweiter Strafsatz WAG (Vorkehrungen zur V... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung eines Vorstandes des beschwerdeführenden Kreditinstituts gegen die Bestrafung gemäß § 9 Abs. 1 VStG als verantwortliches Organ der Beschwerdeführerin wegen Übertretung von vier Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007, BGBl. I Nr. 60/2007 (WAG 2007), nur hinsichtlich eines Spruchpunktes Folge gegeben, im Übrigen aber die Bestrafung wegen Übertretung des § 24 Abs. 1 WAG in Verbindung mit § 95 Abs. 2 zweiter Strafsatz W... mehr lesen...