Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die - damalige - belangte Behörde das gegen die Revisionswerberin als Mitglied des Vorstandes der B Bank gemäß § 9 Abs. 1 VStG geführte Verwaltungsstrafverfahren hinsichtlich Spruchpunkt 1. des Straferkenntnisses der FMA vom 1. März 2012 gemäß § 45 Abs. 1 Z 2 VStG eingestellt (gegen Spruchpunkt 2. hat die Revisionswerberin keine Berufung erhoben) und in teilweiser Abänderung der hier noch gegenständlichen Spruchpunkte 3. u... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die - damalige - belangte Behörde das gegen die Revisionswerberin als Mitglied des Vorstandes der B Bank gemäß § 9 Abs. 1 VStG geführte Verwaltungsstrafverfahren hinsichtlich Spruchpunkt 1. des Straferkenntnisses der FMA vom 1. März 2012 gemäß § 45 Abs. 1 Z 2 VStG eingestellt (gegen Spruchpunkt 2. hat die Revisionswerberin keine Berufung erhoben) und in teilweiser Abänderung der hier noch gegenständlichen Spruchpunkte 3. u... mehr lesen...
Index: 21/06 Wertpapierrecht
Norm: WAG 2007 §52 Abs1 Z2; WAG 2007 §52 Abs1 Z3; WAG 2007 §52 Abs3 Z2; WAG 2007 §53 Abs2; WAG 2007 § 52 gültig von 01.11.2007 bis 02.01.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 107/2017 WAG 2007 § 52 gültig von 01.11.2007 bis 02.01.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 107/2017 ... mehr lesen...
Index: 21/06 Wertpapierrecht
Norm: WAG 2007 §52 Abs1 Z2; WAG 2007 §52 Abs1 Z3; WAG 2007 §52 Abs3 Z2; WAG 2007 §53 Abs2; WAG 2007 § 52 gültig von 01.11.2007 bis 02.01.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 107/2017 WAG 2007 § 52 gültig von 01.11.2007 bis 02.01.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 107/2017 ... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Bestrafung als verantwortliches Organ einer als Kreditinstitut tätigen AG gemäß § 9 Abs. 1 VStG wegen Übertretung von vier Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007, BGBl. I Nr. 60/2007 (WAG 2007), nur hinsichtlich eines Spruchpunktes Folge gegeben, im Übrigen aber die Bestrafung wegen Übertretung des § 24 Abs. 1 WAG in Verbindung mit § 95 Abs. 2 zweiter Strafsatz WAG (Vorkehrungen zur V... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Bestrafung als verantwortliches Organ einer als Kreditinstitut tätigen AG gemäß § 9 Abs. 1 VStG wegen Übertretung von vier Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007, BGBl. I Nr. 60/2007 (WAG 2007), nur hinsichtlich eines Spruchpunktes Folge gegeben, im Übrigen aber die Bestrafung wegen Übertretung des § 24 Abs. 1 WAG in Verbindung mit § 95 Abs. 2 zweiter Strafsatz WAG (Vorkehrungen zur V... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung eines Vorstandes des beschwerdeführenden Kreditinstituts gegen die Bestrafung gemäß § 9 Abs. 1 VStG als verantwortliches Organ der Beschwerdeführerin wegen Übertretung von vier Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007, BGBl. I Nr. 60/2007 (WAG 2007), nur hinsichtlich eines Spruchpunktes Folge gegeben, im Übrigen aber die Bestrafung wegen Übertretung des § 24 Abs. 1 WAG in Verbindung mit § 95 Abs. 2 zweiter Strafsatz W... mehr lesen...