Norm: WAG 2007 §1WAG 1996 §11 Abs3
Rechtssatz: Zwar findet sich im WAG 2007 keine dem § 11 Abs 3 WAG 1996 entsprechende Regelung, jedoch ist nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber den Anwendungsbereich des Gesetzes anders als nach territorialen Anknüpfungspunkten geregelt hätte. Entscheidungstexte 4 Ob 94/17b Entscheidungstext OGH 22.03.2018 4 Ob 94/17b Veröff: SZ 2018/23 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1267ABGB §1271WAG 2007 §1 Z6
Rechtssatz: Ein Vertrag auf Lieferung von Waren (auch Devisen) wird zum Differenzgeschäft, wenn der Vertrag nicht effektiv erfüllt, sondern nur die Differenz zwischen verschiedenen Waren(Devisen)kursen ausgeglichen werden soll. Diese gilt auch dann, wenn formell ein Kassageschäft als Deckmantel abgeschlossen wurde. Maßgeblich ist der Vertragszweck: War die (Währungs)Spekulation eines Vertragspartners Zwe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1271WAG 2007 §1 Z6
Rechtssatz: Unter Differenzgeschäften sind nur solche Geschäfte zu verstehen, die nach der Absicht der Parteien oder nach der beim Geschäftsabschluss dem anderen Teil bekannten Absicht einer Partei nicht durch Lieferung oder Bezahlung von Waren oder Wertpapieren, sondern nur durch Zahlung der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Kurs des Erfüllungstages abgewickelt werden sollen. Entscheidu... mehr lesen...