In 8 Punkten erkannte die erstinstanzliche Behörde den Beschuldigten und nunmehrigen Berufungswerber schuldig, als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Kb GmbH mit Sitz in L Übertretungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes begangen zu haben. Da in den Punkten 1.) bis 4.) des Straferkenntnisses, die Übertretungen der Bauarbeiterschutzverordnung betreffen, Strafen über € 2.000,00 verhängt wurden, ist hinsichtlich dieser Punkte nach § 51 c, zweiter Satz, VStG eine aus drei Mitglieder... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: ArbIG §15 Abs5 ArbIG §23 Abs1 VStG §9 ArbIG § 15 heute ArbIG § 15 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2013 ArbIG § 15 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 159/2001 ... mehr lesen...