Die Beschwerdeführerin gab dem Finanzamt mit Eingabe vom 2. November 2004 bekannt, ihr Sohn Benedikt habe nach Ableistung des Präsenzdienstes mit 31. August 2003 bei der Universität Linz einen Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigung für Rechtswissenschaften gestellt. Es sei ihm mitgeteilt worden, dass neben anderen Voraussetzungen, wie einer abgeschlossenen Lehre, eine berufliche oder außerberufliche Vorbildung für Rechtswissenschaften Voraussetzung für die Zulassung zur Studienb... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin gab dem Finanzamt mit Eingabe vom 2. November 2004 bekannt, ihr Sohn Benedikt habe nach Ableistung des Präsenzdienstes mit 31. August 2003 bei der Universität Linz einen Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigung für Rechtswissenschaften gestellt. Es sei ihm mitgeteilt worden, dass neben anderen Voraussetzungen, wie einer abgeschlossenen Lehre, eine berufliche oder außerberufliche Vorbildung für Rechtswissenschaften Voraussetzung für die Zulassung zur Studienb... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich72/02 Studienrecht allgemein
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;StudBerG §2 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Unter den Begriff "Berufsausbildung" sind jedenfalls alle Arten schulischer oder kursmäßiger Ausbildung zu zählen, in deren Rahmen noch nicht berufstätigen Personen das für das künftige Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt wird. Der Besuch von im allgemeinen nicht auf eine Berufsa... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich72/02 Studienrecht allgemein
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;StudBerG §2 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Der Besuch einzelner Lehrveranstaltungen als außerordentlicher Hörer mag zur Erreichung der in § 2 Abs 1 Z 4 Studienberechtigungsgesetz für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung vorgeschriebenen Vorbildung dienen, unterscheidet sich aber vor allem in quantitativer Hinsicht nicht ... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich72/02 Studienrecht allgemein
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;StudBerG §2 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Unter den Begriff "Berufsausbildung" sind jedenfalls alle Arten schulischer oder kursmäßiger Ausbildung zu zählen, in deren Rahmen noch nicht berufstätigen Personen das für das künftige Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt wird. Der Besuch von im allgemeinen nicht auf eine Berufsa... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich72/02 Studienrecht allgemein
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;StudBerG §2 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Der Besuch einzelner Lehrveranstaltungen als außerordentlicher Hörer mag zur Erreichung der in § 2 Abs 1 Z 4 Studienberechtigungsgesetz für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung vorgeschriebenen Vorbildung dienen, unterscheidet sich aber vor allem in quantitativer Hinsicht nicht ... mehr lesen...
Der 1952 geborene Beschwerdeführer beantragte am 20. März 1998 die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung für die Studienrichtung Biologie sowie die Ausstellung des Studienberechtigungszeugnisses für diese Studienrichtung. Auf dem als "Vorschläge des Referenten" überschriebenen Teil des Antragsformulares findet sich folgende handschriftliche Bemerkung: "Ich es sinnlos erachte, dass jemand ohne Absicht zu studieren um die Zulassung ansucht" sowie unter der Überschrift... mehr lesen...
Der 1952 geborene Beschwerdeführer beantragte am 20. März 1998 die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung für die Studienrichtung Biologie sowie die Ausstellung des Studienberechtigungszeugnisses für diese Studienrichtung. Auf dem als "Vorschläge des Referenten" überschriebenen Teil des Antragsformulares findet sich folgende handschriftliche Bemerkung: "Ich es sinnlos erachte, dass jemand ohne Absicht zu studieren um die Zulassung ansucht" sowie unter der Überschrift... mehr lesen...
Index: 72/02 Studienrecht allgemein
Norm: StudBerG §2 Abs1 Z1;StudBerG §2;
Rechtssatz: Nach § 2 Abs. 1 Z. 1 StudBerG ist für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung Voraussetzung, dass - soweit dem im Beschwerdefall Bedeutung zukommt - die Absicht des Antragstellers bestehen muss, "ein bestimmtes ordentliches Studium durchzuführen". Die Notwendigkeit der Konkretisierung der Studienabsicht ist auch in den Erl... mehr lesen...
Index: 72/02 Studienrecht allgemein
Norm: StudBerG §2 Abs1 Z1;StudBerG §2;
Rechtssatz: Nach § 2 Abs. 1 Z. 1 StudBerG ist für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung Voraussetzung, dass - soweit dem im Beschwerdefall Bedeutung zukommt - die Absicht des Antragstellers bestehen muss, "ein bestimmtes ordentliches Studium durchzuführen". Die Notwendigkeit der Konkretisierung der Studienabsicht ist auch in den Erl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 6. September 1990 einen Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung für das Studium der Wirtschaftsinformatik an der Technischen Universität Wien. Er brachte vor, die eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche außerberufliche Vorbildung für die angestrebte Studienrichtung habe er erworben durch: "Die erfolgreiche Ablegung der Beamten-Aufstiegsprüfung, welche folgende Gegenstände beinhaltet: Deut... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 6. September 1990 einen Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung für das Studium der Wirtschaftsinformatik an der Technischen Universität Wien. Er brachte vor, die eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche außerberufliche Vorbildung für die angestrebte Studienrichtung habe er erworben durch: "Die erfolgreiche Ablegung der Beamten-Aufstiegsprüfung, welche folgende Gegenstände beinhaltet: Deut... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §69 Abs1 Z2;StudBerG §12 Abs1;StudBerG §12 Abs2;StudBerG §2 Abs1 Z4;StudBerG §7 Abs2 idF 1991/624;StudBerGNov 1991;VwRallg;
Rechtssatz: Zufolge Änderung der Rechtslage durch die Novellierung des § 7 Abs 2 StudBerG (Nov BGBl 1991/624) liegt in Ansehung des Nachweises der facheinschlägigen Vorbildung f... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §69 Abs1 Z2;StudBerG §12 Abs1;StudBerG §12 Abs2;StudBerG §2 Abs1 Z4;StudBerG §7 Abs2 idF 1991/624;StudBerGNov 1991;VwRallg;
Rechtssatz: Zufolge Änderung der Rechtslage durch die Novellierung des § 7 Abs 2 StudBerG (Nov BGBl 1991/624) liegt in Ansehung des Nachweises der facheinschlägigen Vorbildung f... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 6. September 1990 einen Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung für das Studium der Studienrichtung Wirtschaftsinformatik an der Technischen Universität Wien. Er brachte vor, die eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für die angestrebte Studienrichtung habe er erworben durch: Sehr guten Abschluß der Berufsschule für Kraftfahrzeugmechaniker und erfolgre... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 6. September 1990 einen Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung für das Studium der Studienrichtung Wirtschaftsinformatik an der Technischen Universität Wien. Er brachte vor, die eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für die angestrebte Studienrichtung habe er erworben durch: Sehr guten Abschluß der Berufsschule für Kraftfahrzeugmechaniker und erfolgre... mehr lesen...
Index: 72/02 Studienrecht allgemein
Norm: StudBerG §2 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991120290.X01 Im RIS seit 16.12.1992 mehr lesen...
Index: 72/02 Studienrecht allgemein
Norm: StudBerG §2 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991120290.X01 Im RIS seit 16.12.1992 mehr lesen...