Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Die beschwerdeführende XXXX („Beschwerdeführerin“) teilte der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts-und Erdgaswirtschaft („belangte Behörde“ oder „ECA“) am 31. Juli 2023 per E-Mail mit, von der insgesamt eingespeisten Biogas-Produktion des Monats Juni 2023 nur eine Teilmenge, nämlich 398 MWh, als Herkunftsnachweise (HKN) in der Herkunftsnachweisdatenbank der ECA generieren l... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Die beschwerdeführende Partei hat am XXXX eine Beschwerde gegen den Bescheid des Vorstands der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizität- und Erdgaswirtschaft (E-Control) vom XXXX , Zl. XXXX , erhoben. Die beschwerdeführende Partei hat am römisch 40 eine Beschwerde gegen den Bescheid des Vorstands der Energie-Cont... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem bekämpften Bescheid vom 14.10.2013 stellte die belangte Behörde von Amts wegen gemäß § 7 E-ControlG iVm § 69 GWG für die beschwerdeführende Gesellschaft einen Kostenanpassungsfaktor, die Kosten für das Systemnutzungsentgelt gemäß § 72 Abs. 2 GWG sowie das der Entgeltermittlung für die Netznutzung zu Grunde zu legende Mengengerüst fest und wies die "von den Kosten und Werten abweichenden Anträge" ab. Mit dem be... mehr lesen...