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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Entscheidung der Klassenkonferenz vom 19.11.2023 wurde ausgesprochen, dass der Schüler XXXX (im Folgenden als Schüler bezeichnet) zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe nicht berechtigt sei, da er im Pflichtgegenstand „Berufsbezogene Fremdsprache Englisch“ ein „Nicht beurteilt“ erhalten habe. 1. Mit Entscheidung der Klassenkonferenz vom 19.11.2023 wurde ausgesprochen, dass der Schüler römi... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 25.07.2023 wies die Bildungsdirektion für XXXX (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) den Widerspruch der Beschwerdeführerin gegen die Entscheidung der Klassenkonferenz, dass der Sohn der Beschwerdeführerin zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe nicht berechtigt sei, gemäß § 71 Abs. 6 und § 60 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) zurück. Begründend führte die bel... mehr lesen...