Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landesschulrates für Vorarlberg vom 30. Juli 1997 wurde in Bestätigung der Entscheidung des Schulleiters eines näher bezeichneten Bundesgymnasiums ausgesprochen, dass der Drittbeschwerdeführer nach der auf Grund des Lernerfolges in den bisher zurückgelegten Schulstufen vorgenommenen Reihung als ordentlicher Schüler in diese Schule nicht aufgenommen werde. Hiezu wurde im Wesentlichen ausgeführt, in der Berufung sei vorgebracht worden, der... mehr lesen...
Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §5 Abs2;SchUG 1986 §5 Abs3;SchUG 1986 §5 Abs4;
Rechtssatz: Der Schulleiter ist erst dann ermächtigt, der Schulaufnahme eine Reihung der Aufnahmsbewerber nach ihrer Eignung iSd § 5 Abs 4 SchUG zugrundezulegen, wenn unter Bedachtnahme auf § 5 Abs 3 SchUG nicht alle Aufnahmsbewerber in die Schule, für die kein Schulsprengel besteht, aufgenommen werden können, wenn also fe... mehr lesen...
J und BB (Dritt- und Erstbeschwerdeführer) besuchten im Schuljahr 1991/92 die 5. bzw. 2. Klasse und das HIB. BB (Zweitbeschwerdeführerin) schloß im Schuljahr 1991/92 die vierte Schulstufe der Volksschule erfolgreich ab und wurde für das Schuljahr 1992/93 in die 1. Klasse der HIB aufgenommen. Da die Erziehungsberechtigten Platzgebühren für J und LB in der Höhe von insgesamt S 62.000,-- nicht bezahlten, teilte der Schulleiter den Erziehungsberechtigten mit Schreiben vom 7. September 199... mehr lesen...
Index: 70/02 Schulorganisation70/06 Schulunterricht
Norm: SchOG 1962 §38;SchUG 1986 §49;SchUG 1986 §5 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/10/0465
92/10/0466
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/10/0123 E 29. November 1993
93/10/0124 E 29. November 1993
93/10/0126 E 29. November 1993
Rechtssatz: Ein Ausschluß aus dem Internat wegen der - als Au... mehr lesen...
Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG LeistungsbeurteilungsV 1974 §5 Abs2;
Rechtssatz: Bereits der klare Wortlaut des § 5 Abs 2 LeistungsbeurteilungsV lässt die Unrichtigkeit des Vorbringens des Schülers, nämlich, dass bei Beantwortung der Frage, ob eine Prüfung nach § 5 Abs 2 der LeistungsbeurtielungsV durchzuführen sei, auch auf seine Leistungen in den beiden VORANGEGANGENEN SCHULJAHREN Bedacht zu nehmen sei,... mehr lesen...
Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §71 Abs4;SchUG LeistungsbeurteilungsV 1974 §5 Abs2;
Rechtssatz: Für die Zulässigkeit der Anordnung einer kommissionellen Prüfung kommt es nicht auf die (auch nur annähernde) Wiederholbarkeit einer bestimmten (Prüfungs-)Situation (hier: Prüfung nach § 5 Abs 2 LeistungsbeurteilungsV), sondern ausschließlich auf das Vorliegen der in § 71 Abs 4 SchUG normierten Voraussetzu... mehr lesen...
Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §25 Abs1;SchUG 1986 §71 Abs2 litb;SchUG 1986 §71 Abs4;SchUG 1986 §71 Abs6;SchUG LeistungsbeurteilungsV 1974 §3 Abs4;SchUG LeistungsbeurteilungsV 1974 §5 Abs1;SchUG LeistungsbeurteilungsV 1974 §5 Abs2;
Rechtssatz: Die auf Grund einer rechtsfehlerhaften Prüfung nach § 5 Abs 2 LeistungsbeurteilungsV (hier: mehr als doppelt so lange Prüfungsdauer als gem § 3 Abs 4 Leistung... mehr lesen...
Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §71 Abs4;SchUG LeistungsbeurteilungsV 1974 §5 Abs2;
Rechtssatz: Die Fehlerhaftigkeit der Prüfung vom 15. Juni gem § 5 Abs 2 LeistungsbeurteilungsV (mehr als doppelt so lange Prüfungsdauer als zulässig) führt für sich allein gesehen nicht dazu, dass die auf "Nicht genügend" lautende Jahresbeurteilung im Pflichtgegenstand Englisch als unrichtig zu qualifizieren ist. Viel... mehr lesen...