Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der mj. Sohn (im Folgenden: BF) des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF2) besucht im Schuljahr 2025/2026 das Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium in XXXX (im Folgenden: gegenständliche Schule). 1. Der mj. Sohn (im Folgenden: BF) des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF2) besucht im Schuljahr 2025 aus 2026, das Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium in römisch 40 (im Folgenden: gegenständliche Schule).... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2025/2026 die Klasse 2A der Sportmittelschule, XXXX 1. Der Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2025 aus 2026, die Klasse 2A der Sportmittelschule, römisch 40 2. Mit Mandatsbescheid der belangten Behörde vom 02.12.2025, wurde der Beschwerdeführer aufgrund einer Vielzahl von dokumentierten Vorfällen für den Zeitraum vom 02.12.2025 bis 23.12.2025 vom weiteren Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 09.04.2018 stellte die Schulkonferenz des Bundesrealgymnasiums Schloss XXXX einen Antrag auf Ausschluss des mj. Beschwerdeführers. 1. Am 09.04.2018 stellte die Schulkonferenz des Bundesrealgymnasiums Schloss römisch 40 einen Antrag auf Ausschluss des mj. Beschwerdeführers. Begründend wurde ausgeführt, dass die durch den mj. Beschwerdeführer ausgesprochenen Drohungen bezüglich des "Umbringens" gegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Beschluss leitete die belangte Behörde ein Disziplinarverfahren gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden kurz BF) wegen des Verdachtes der schuldhaften Verletzung seiner Dienstpflichten gemäß § 43 Abs. 2 BDG 1979 ein. Der
Spruch: dieses Beschlusses lautet wörtlich: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Beschluss leitete die belangte Behörde ein Disziplinarverfahren gegen den Beschwerdef... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Am 02.04.2015 langte beim Bundesverwaltungsgericht eine mit 25.03.2015 datierte Maßnahmenbeschwerde des Beschwerdeführers ein, die sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt im Zuge einer Schulunterrichtsstunde am 10.03.2015 an der NMS XXXX richtete. Diese Maßnahmenbeschwerde wurde ursprünglich beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich eingebracht, welches die Maßnahmenbe... mehr lesen...