Entscheidungen zu § 23 Abs. 6 SchUG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE Vwgh Erkenntnis 2007/4/23 2005/10/0110

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 17. Mai 2005 wurde in Abweisung der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landesschulrates für Burgenland vom 1. Februar 2005 ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin die Reife- und Diplomprüfung nicht bestanden habe und dass das Prüfungsgebiet "Mathematik und angewandte Mathematik" bei der ersten Wiederholung richtig mit "Nicht genügend" beurteilt worden sei. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.04.2007

RS Vwgh 2007/4/23 2005/10/0110

Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §23 Abs6;SchUG 1986 §71 Abs5;SchUG LeistungsbeurteilungsV 1974 §22;
Rechtssatz: § 71 Abs. 5 SchUG normiert, dass für "die Durchführung" der kommissionellen Prüfung "die Bestimmungen über die Wiederholungsprüfung (§ 23 Abs. 6)" mit der Maßgabe speziellerer Regelungen gelten. Damit wird § 23 Abs. 6 SchUG als eine für die Durchführung der kommissionellen Prüfung anwendba... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.04.2007

TE Vwgh Erkenntnis 1999/2/15 98/10/0377

Der Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 1997/98 die 7. Klasse eines Oberstufenrealgymnasiums. Mit Entscheidung der Klassenkonferenz vom 25. Juni 1998 wurde ihm aufgrund negativer Jahresbeurteilungen in den Pflichtgegenständen Deutsch, Englisch und Italienisch die Berechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe nicht erteilt. Gegen diese Entscheidung brachte der Beschwerdeführer Berufung an den Stadtschulrat für Wien ein. In dieser Berufung werden sämtliche drei nega... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.02.1999

RS Vwgh 1999/2/15 98/10/0377

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/06 Schulunterricht
Norm: AVG §7 Abs1 Z5;SchUG 1986 §23 Abs6;SchUG 1986 §71 Abs5;
Rechtssatz: Das SchUG ordnet ausdrücklich an, dass der Lehrer des betreffenden Unterrichtsgegenstandes in der betreffenden Klasse bei der kommissionellen Prüfung als Prüfer zu fungieren hat. Dieser Lehrer ist daher als Prüfer bei der kommissionellen Prüfung nicht befangen. Eu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.02.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1996/5/6 95/10/0086

Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 20. Dezember 1994 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Landesschulrates für Steiermark vom 13. Oktober 1994, betreffend die Berechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe der von ihm besuchten Schulart abgewiesen und ausgesprochen, daß er zum Aufsteigen in die 7. Klasse eines Oberstufenrealgymnasiums nicht berechtigt sei. Hiezu wurde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.05.1996

RS Vwgh 1996/5/6 95/10/0086

Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §23 Abs6;
Rechtssatz: Es ist nach § 23 Abs 6 SchUG möglichst anzustreben, daß als Beisitzer nur herangezogen wird, wer den zu prüfenden Unterrichtsgegenstand unterrichtet oder für ihn lehrbefähigt ist. Die Nichterfüllung dieser Anforderung hindert die Bestellung zum Beisitzer allerdings nicht (argumentum: "sollen"). European Case Law Identifier ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.05.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/27 94/10/0020

Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 1992/93 den 2. Jahrgang einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe in X. Auf Grund der Entscheidung der Jahrgangskonferenz erhielt sie in den Pflichtgegenständen Mathematik sowie Stenotypie und Textverarbeitung negative Jahresbeurteilungen. Sie bestand am 13. September 1993 die Wiederholungsprüfung aus Mathematik, jene aus Stenotypie und Textverarbeitung jedoch nicht. In der Folge traf die Jahreskonferenz vom 14. September 1993 di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.1994

RS Vwgh 1994/6/27 94/10/0020

Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §23 Abs6;
Rechtssatz: Daß die Beisitzerin die geprüfte Gruppe nicht im Auge behalten, sondern selbst Wiederholungsprüfungen abgehalten hat, kann für sich allein noch nicht zur Ungültigkeit der Wiederholungsprüfung führen; entscheidend ist, daß der Prüfungsvorgang selbst korrekt abgelaufen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1994

RS Vwgh 1994/6/27 94/10/0020

Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §23 Abs5;SchUG 1986 §23 Abs6;SchUG LeistungsbeurteilungsV 1974;
Rechtssatz: Weder das SchUG noch die Leistungsbeurteilungsverordnung sehen vor, daß vor einer Nachprüfung im Gegenstand Stenotypie und Textverarbeitung eine Vorbereitungszeit zum "Eintippen" zu gewähren ist. Wenn daher dem Kandidaten eine solche Vorbereitungszeit gewährt wurde und während dieser Vorbereitu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1994

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