Entscheidungen zu § 17 Abs. 2 SchUG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/25 91/09/0162

Der Beschwerdeführer steht als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Seine Dienststelle ist die Hauptschule M. Nachdem der Direktor dieser Schule mit Schreiben vom 11. Dezember 1987 mehrere von ihm als Dienstpflichtverletzungen angesehene Verhaltensweisen (Unterlassungen) des Beschwerdeführers dem zuständigen Bezirksschulrat (im folgenden: BSR) nach § 69 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes (LDG 1984) gemeldet hatte, teilte er ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.06.1992

RS Vwgh 1992/6/25 91/09/0162

Index: 64/03 Landeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: LDG 1984 §29;LDG 1984 §31;LDG 1984 §74;SchUG 1986 §17 Abs2;SchUG 1986 §51 Abs1;
Rechtssatz: Wie die EBzRV zum LDG 1984, 274 BlgNR (S 41) zu § 31 LDG 1984 hervorheben, nimmt diese Bestimmung darauf Bedacht, daß die Aufgaben der Schulorgane im Schulrecht, vor allem im 10ten Abschnitt des SchUG, geregelt werden. Im Sinne einer Verknüpfung dieser sich aus dem Schulr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1992

RS Vwgh 1992/6/25 91/09/0162

Index: 64/03 Landeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: LDG 1984 §29;LDG 1984 §31;SchUG 1986 §17 Abs2;SchUG 1986 §51 Abs1;
Rechtssatz: Eine Hausübung iSd § 17 Abs 2 SchUG liegt nur dann vor, wenn der Lehrer den Schüler zu ihrer Erledigung (innerhalb einer bestimmten Zeit) verpflichtet hat (arg: "aufgetragen"). In der Regel wird der Pflichtencharakter einer vom Lehrer gestellten Aufgabe, die außerhalb der Unterrichtsa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1992

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