Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der schulpflichtige Sohn der Beschwerdeführerin war im Schuljahr 2015/2016 (8. Schulstufe) zum häuslichen Unterricht abgemeldet und bestand die Externistenprüfung nicht. Am 28. September 2016 beantragte die Beschwerdeführerin ihren Sohn von den (bei der Externistenprüfung bestandenen) Pflichtgegenständen "Geschichte und Sozialkunde", "Geografie und Wirtschaftskunde" sowie "Biologie und Umweltkunde" zu befreie... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.05.2017 Norm: SchUG §11 Abs6a SchUG §27 Schulpflichtgesetz 1985 §11 Abs4 SchUG § 11 heute SchUG § 11 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2026 SchUG § 11 gültig von 01.09.2023 bis 18.02.2026 zul... mehr lesen...