Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) in Urschrift und Ausfertigungen versehentlich mit 4. Juni 1987 datierten angefochtenen Urteil wurde der am 30. Oktober 1943 geborene Weinhauer und Weinhandelsunternehmer Siegfried T*** (zu I.) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB sowie (zu II. und III.) der Vergehen nach § 45 Abs 1 lit a und b WeinG 1961 schuldig erkann... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden schuldig erkannt: 1. der am 7.August 1943 geborene Geschäftsführer Ing. Karl P*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 15 StGB und des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 (zweiter Fall) StGB, 1. der am 7.August 1943 geborene Geschäftsführer Ing. Karl P*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach Paragraphen 146, 147, Absat... mehr lesen...
Gründe: Der am 22. Februar 1952 geborene Josef G*** wurde des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148, zweiter Fall, StGB. (I), des Vergehens nach § 45 Abs 1 lit a WeinG. 1961 (II) und des Vergehens nach § 45 Abs 1 lit b WeinG. 1961 (III) schuldig erkannt. Gemäß § 46 Abs 1 und 2 WeinG. 1961 wurde die Einziehung der im Urteilsspruch näher bezeichneten (S. 270-272/VII) Weinmengen verfügt (im Urteil irrtümlich "beantragt"). Der am 22. Februar 19... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.Dezember 1936 geborene Weinhändler und Transportunternehmer Johann Z*** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen (richtig: gewerbsmäßigen schweren) Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB (1) sowie der Vergehen nach dem § 45 Abs. 1 lit. a WeinG 1961 (2) und nach dem § 45 Abs. 1 lit. b WeinG 1961 (3) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.Dezember 1936 geborene Weinhändler und Tra... mehr lesen...
Gründe: Der am 30. November 1946 geborene Weinhändler Julius H*** ist des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen (richtig: gewerbsmäßig schweren) Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148, zweiter Fall, StGB. (I) sowie der Vergehen nach § 45 Abs 1 lit a und b WeinG. 1961 (II und III) schuldig erkannt worden. Der am 30. November 1946 geborene Weinhändler Julius H*** ist des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen (richtig: gewerbsmäßig schweren) Betrugs nach Paragraphen 146, 147, Abs... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3WeinG 1986 §63 StGB § 146 heute StGB § 146 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz: Bei der Ermittlung des Betrugsschadens ist nicht von nachträglich eröffneten, lediglich durch behördliche Verfügung nach der Beschlagnahme (gemäß § 63 WeinG 1986) in Betracht kommenden - Verwer... mehr lesen...