Entscheidungen zu § 74 Abs. 1 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 271-300 von 420

RS Vwgh 1992/12/15 92/11/0206

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/28 91/11/0158 4 Stammrechtssatz Der zwischen der letzten Tat und dem Beginn der Entziehungsmaßnahme verstrichenen Zeit von rund 10 Monaten und dem nach der Aktenlage gegebenen Wohlverhalten des Lenkers während dieser Zeit kommt im Hinblick auf den Umstand, daß in dieser Zeit geg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/1 91/11/0133

Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 21. Jänner 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit im Sinne des § 66 Abs. 2 lit. f KFG 1967 vorübergehend auf die Dauer von zwölf Monaten, gerechnet ab Zustellung des Bescheides (das war der 28. Jänner 1991), entzogen. Mit dem nun angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 9. August 1991 wurde die Berufung des ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 01.12.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/1 92/11/0155

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 24. April 1992 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 für die Dauer von zwei Jahren, gerechnet von der Abnahme seines Führerscheines am 4. September 1991 an, entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß dem Beschwerdeführer während dieser Zeit keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gegen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 01.12.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/1 92/11/0083

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 20. Jänner 1992 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Guppen B, C, D, F und G vorübergehend für die Dauer von zwölf Monaten, gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 26. September 1989, entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides wird ausgeführt, daß der Beschwerdeführer wegen einer am 26. September 1989 begangenen Übertre... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 01.12.1992

RS Vwgh 1992/12/1 91/11/0133

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Der Bf ist mit erheblicher überhöhter Geschwindigkeit beim Auslauf einer leichten Kurve gegen eine Felsbegrenzung gefahren und in der Folge gegen einen entgegenkommenden Pkw gestoßen. Er wurde deswegen wegen der Vergehen nach § 80 StGB und nach § 88 Abs 4 erster Fall StGB v... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.1992

RS Vwgh 1992/12/1 92/11/0083

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Entziehung der Lenkerberechtigung handelt es sich nicht um eine Strafe, sondern um eine Schutzmaßnahme im (primären) Interesse anderer Personen (Hinweis E 8.7.1983, 82/11/0014). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992110083.X01 Im RIS s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.1992

RS Vwgh 1992/12/1 92/11/0155

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §73 Abs4 idF 1988/375 ;KFG 1967 §74 Abs1;KFG 1967 §76;KFGNov 12te;VwRallg;
Rechtssatz: Bis zum Inkrafttreten der 12ten KFG-Nov, BGBl 375/1988, war die rückwirkende Entziehung der Lenkerberechtigung unzulässig (Hinweis E 16.5.1984, 82/11/0256). Seit der Änderung der Rechts... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/17 92/11/0168

Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 10. Februar 1992 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G vorübergehend für die Dauer von 12 Monaten entzogen. Mit Vorstellungsbescheid vom 9. April 1992 wurde diese Maßnahme bestätigt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die dagegen erhobene Berufung "mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, als die gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 verfügt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.11.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/17 91/11/0156

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 18. September 1991 wurde die von der Bezirkshauptmannschaft Schwaz gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 ausgesprochene vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für die Gruppen A und B in eine Entziehung gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 "umgewandelt" und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß dem Beschwerdeführer für die Dauer von zwei Jahren, gerechnet ab Zustellung des erstinstanzlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.11.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/17 92/11/0180

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A bis G für die Dauer von fünf Monaten von der Abgabe des Führerscheines, dem 18. März 1992, an vorübergehend entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend und beantragt dessen kostenpflichtige Aufh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.11.1992

RS Vwgh 1992/11/17 91/11/0156

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;VStG §51 Abs4;
Rechtssatz: Beim Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung handelt es sich nicht um ein Strafverfahren, bei dem das Verbot der reformatio in peius gilt, sondern um ein Administrativverfahren, bei dem die Berufungsbehörde gemäß § 66 Abs 4 AVG berechtigt ist, den bekämp... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1992

RS Vwgh 1992/11/17 92/11/0168

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Beurteilt eine Behörde eine Vorfrage iSd § 38 AVG selbständig, so hat sie grundsätzlich jene Ermittlungen anzustellen, die die zur Entscheidung dieser Vorfrage als Hauptfrage zuständige Behörde anzustellen gehabt hätte. Das bedeutet, daß die Kraftfahrbehörden des administrativen Entziehungsverfahrens (hier gem § 74 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1992

RS Vwgh 1992/11/17 92/11/0180

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Das Befahren einer wegen Lawinengefahr gesperrten Straße erfolgt grundsätzlich unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Der Kfz-Lenker gefährdet dabei das Leben und die Gesundheit seiner Mitfahrer (Fahrgäste). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992110180.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/22 92/11/0124

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 17. März 1992 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 wegen Verkehrsunzuverlässigkeit die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B für die Dauer von zehn Monaten (ab Zustellung des Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 5. April 1991 am 17. April 1991) vorübergehend entzogen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/22 92/11/0071

Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 16. Juli 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B für die Dauer von vier Wochen, von der Zustellung des Bescheides an gerechnet, entzogen. Mit Bescheid vom 23. Juli 1991 sprach die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel die Aufhebung dieses Bescheides gemäß § 68 Abs. 2 AVG aus. Mit Mandatsbescheid vom selben Tag verfügte sie neue... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.09.1992

RS Vwgh 1992/9/22 92/11/0071

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/18 90/11/0119 1 Stammrechtssatz Leitet die Behörde auf Grund einer Vorstellung gem § 57 Abs 3 AVG ein Ermittlungsverfahren ein, so steht der Mandatsbescheid - ungeachtet seiner Rechtswirksamkeit - keineswegs der Erlassung eines Entziehungsbescheides nach §... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.1992

RS Vwgh 1992/9/22 92/11/0124

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Auf Grund der rechtskräftigen Bestrafung wegen zweier Übertretungen nach § 99 Abs 1 StVO stand für die Behörde das Verschulden wie auch das Fehlen eines Rechtfertigungsgrundes bindend fest und bedurfte es weder der vermißten Feststellung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.1992

RS Vwgh 1992/9/22 92/11/0071

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Daß zu der mit dem Lenken des KFZ in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand an sich schon gegebenen Erhöhung der Gefahrenlage noch die Wahl einer den Fahrbahnverhältnissen (Kurve) nicht angepaßten Geschwindigkeit kam, rechtfertigt eine Entziehungsdauer von acht Monaten gem § 73 Abs 2 KFG. European Case... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.1992

RS Vwgh 1992/9/22 92/11/0124

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite idF 1988/375 1990/458;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;KFGNov 12te;KFGNov 13te;StVO 1960 §99 Abs1;
Rechtssatz: Seit der durch die zwölfte und dreizehnte KFG-Novelle eingetretenen Änderung der Rechtslage genügt für die Annahme einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 1 und Abs 2 lit e KFG die e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.1992

RS Vwgh 1992/9/22 92/11/0071

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 57 Abs 3 AVG hat die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist dieser Gesetzesstelle lediglich die Folge, daß der Mandatsbescheid von Gesetzes wegen außer Kraft tritt. Die Kraftfahrbehörde ist in einem solchen Fall aber keineswegs daran gehindert, nachträglich ein Ermittlungsverfahren einzul... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.1992

RS Vwgh 1992/9/22 92/11/0124

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Festsetzung der Zeit iSd § 73 Abs 2 KFG kommt es weder auf den relativ engen zeitlichen Konnex (etwa 50 Minuten) zwischen den beiden Alkoholdelikten, noch darauf an, ob die Verweigerung der Untersuchung der Atemluft "jeweils nach selbstä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.1992

RS Vwgh 1992/9/22 92/11/0124

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/21 91/11/0144 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob ein Alkoholdelikt begangen wurde, ist im Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung eine Vorfrage iSd § 38 AVG. Die Entziehungsbehörde ist daher berechtigt, diese Vorfrage selbständig zu beurteilen, solange keine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/30 91/11/0124

Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 23. Mai 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die ihm erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G vorübergehend entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. verfügt, daß ihm "eine Lenkerberechtigung für die Zeit von zwölf Monaten gerechnet ab Zustellung des Bescheides nicht erteilt werden darf". Weiters wurde ausgesprochen, daß einer eventuellen Berufung die aufschiebende... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/30 91/11/0177

1.1. Mit Bescheid vom 5. September 1989 sprach die Bezirkshauptmannschaft (im folgenden: BH) die vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 bis einschließlich 10. Dezember 1988 aus. Dieser Maßnahme lag als bestimmte Tatsache die Begehung eines Alkoholdeliktes durch den Beschwerdeführer am 10. September 1987 (Verweigerung des Alkotests) zugrunde. Die BH berücksichtigte außerdem, daß ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/30 92/11/0077

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend vom 7. Februar 1990 bis 7. Dezember 1990 entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides, Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.06.1992

RS Vwgh 1992/6/30 92/11/0077

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;KFG 1967 §66 Abs1 lite;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §4;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Partei erwächst aus einem rechtskräftigen Aussetzungsbescheid nach § 38 AVG kein subjektives Recht auf Nichtbeendigung des aus... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1992

RS Vwgh 1992/6/30 91/11/0177

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Das Lenken eines Kfz ohne Lenkerberechtigung stellt alleine keine bestimmte Tatsache dar, die als solche zum Anlaß für eine neuerliche Entziehungsmaßnahme genommen werden kann (Hinweis E 30.10.81, 81/02/0117). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991110177.X05 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1992

RS Vwgh 1992/6/30 91/11/0124

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §64 Abs2;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/11/0243 E 16. Jänner 1985 RS 4 Stammrechtssatz Wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung erkennt, kann die Behörde iSd § 64 Abs 2 AVG 1950 die aufschiebende Wirkung einer Berufung immer dann, wenn die Lenkerberechtigung mangels Verkehrszuverlässigkeit entzogen wird, auss... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1992

RS Vwgh 1992/6/30 91/11/0177

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;KFG 1967 §66 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;KFG 1967 §75 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Durch die Fortsetzung des Entziehungsverfahrens noch vor rechtskräftiger Beendigung des betreffenden Strafverfahrens werden subjektive Rechte der Partei nicht verletzt (Hinweis E 23.4.86, 86/11/0011). European Case ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/16 92/11/0123

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G für die Dauer von sechs Monaten (vom 3. Februar bis zum 3. August 1992) vorübergehend entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvor... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.06.1992

Entscheidungen 271-300 von 420

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