Entscheidungen zu § 69 KFG 1967

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1977/9/1 7Ob48/77

Norm: AKHB Art6 Abs2 litbKFG 1967 §65KFG 1967 §69
Rechtssatz: Die Einschränkung der Sonderberechtigung auf ein bestimmtes Ausgleichsfahrzeug gemäß § 65 Abs 3 KFG hat zur Folge, daß ein Lenken außerhalb des festgesetzten Bereiches einem Lenken ohne Berechtigung gleichkommt. Entscheidungstexte 7 Ob 48/77 Entscheidungstext OGH 01.09.1977 7 Ob 48/77 Veröff: JBl 1979,207 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.09.1977

RS OGH 1977/9/1 7Ob48/77

Norm: AKHB Art6 Abs2 litbKFG 1967 §65KFG 1967 §69VersVG §6 Abs2 B3
Rechtssatz: Bei Benützung eines anderen Kraftfahrzeuges als des Ausgleichsfahrzeuges, auf das der Führerschein gemäß § 65 Abs 3 KFG beschränkt ist, kann der Kausalitätsgegenbeweis nach § 6 Abs 2 VersVG nur durch den Nachweis geführt werden, daß das Fehlen der Ausgleichseinrichtungen ihrer Art nach keinen Einfluß auf den Unfall gehabt haben kann. Unzulässig ist demnach der Beweis... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.09.1977

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