Norm
AKHB Art6 Abs2 litbRechtssatz
Die Einschränkung der Sonderberechtigung auf ein bestimmtes Ausgleichsfahrzeug gemäß § 65 Abs 3 KFG hat zur Folge, daß ein Lenken außerhalb des festgesetzten Bereiches einem Lenken ohne Berechtigung gleichkommt.Die Einschränkung der Sonderberechtigung auf ein bestimmtes Ausgleichsfahrzeug gemäß Paragraph 65, Absatz 3, KFG hat zur Folge, daß ein Lenken außerhalb des festgesetzten Bereiches einem Lenken ohne Berechtigung gleichkommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0065554Dokumentnummer
JJR_19770901_OGH0002_0070OB00048_7700000_002