Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 16. Oktober 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend entzogen und gemäß § 73 Abs. 3 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von vier Wochen (ab 16. November 1988) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dü... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;AVG §69 Abs1 litc;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0121 E 19. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Erhebung einer VwGH Beschwerde gegen den Strafbescheid ändert nichts daran, dass dieser zum Zeitpunkt der Erlassung des En... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 25. Juni 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die ihm erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit verfügt, daß dem Beschwerdeführer eine neue Lenkerberechtigung erst nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet ab 11. November 1989 (dem Tag der vorläufigen Abnahme des Führerscheines) erteilt werden dürfe. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppen A, B, C, E, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm "auf eine Dauer von 2 Jahren, beginnend mit der am 2.3.1989 erfolgten Abnahme des Führerscheines, somit bis einschließlich 2.3.1991" keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht de... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/11/0207 1 Stammrechtssatz Sowohl im Rahmen der Wertung gemäß § 66 Abs 3 KFG als auch bei der Festsetzung der Zeit gemäß § 73 Abs 2 KFG ist auf alle (auch länger zurückliegende und getilgte) Straftaten des Betreffenden Bedacht zu nehmen (Hinweis E 4.10.1988, 88/11/0077). ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/11/0207 1 Stammrechtssatz Sowohl im Rahmen der Wertung gemäß § 66 Abs 3 KFG als auch bei der Festsetzung der Zeit gemäß § 73 Abs 2 KFG ist auf alle (auch länger zurückliegende und getilgte) Straftaten des Betreffenden Bedacht zu nehmen (Hinweis E 4.10.1988, 88/11/0077). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 27. Juli 1990 wurde (in Bestätigung des mündlich verkündeten Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 22. August 1989) dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, D, E, F und G gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 vorübergehend entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 dieses Gesetzes ausgesprochen, daß ihm auf die Dauer von sechs Monaten, gerechnet ab der vor... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß vor Ablauf von zwei Jahren vom 29. Oktober 1989 (dem Tag der vorläufigen Führerscheinabnahme) an keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigke... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;
Rechtssatz: Die zwischen der Tat und der Erlassung des angefochtenen Bescheides verstrichene Zeit ist im Hinblick auf den Umstand, daß während dieser Zeit das Entziehungsverfahren vor den Kraftfahrbehörden und das gerichtliche Strafverfahren anhängig war, von geringer Bedeutung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Obwohl zwei bestimmte Tatsachen vorliegen, ist zu beachten, daß es sich bei dem Lenken mit überhöhter Geschwindigkeit nach Alkoholkonsum und dem anschließenden Verweigern der Duldung einer Blutabnahme unter dem Gesichtspunkt der Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit des Beschwerdeführers um einen einzigen Vorfall handelt. Vor all... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/23 89/11/0302 1 Stammrechtssatz Alle Alkoholdelikte sind in Ansehung ihrer Verwerflichkeit und der Gefährlichkeit der Verhältnisse bei ihrer Begehung als gleichwertig anzusehen (Hinweis E 11.4.1984, 82/11/0178). European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §66 Abs3;
Rechtssatz: Das außergewöhnliche Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung in Verbindung mit den durch die Dunkelheit und die am Straßenrand befindlichen Gebäude beeinträchtigten Sichtverhältnissen, insbesondere in Ansehung von Verkehrsteilnehmern, die von der Seite (aus einmündenden Verkehrswegen oder aus Hauseinfahrten und Grundstücksei... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §66 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/23 89/11/0210 5 Stammrechtssatz Die besondere Gefährlichkeit der Verhältnisse ist angesichts des Vorliegens einer bestimmten Tatsache nach § 66 Abs 2 lit f erster Fall KFG schon begrifflich gegeben. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;AVG §69 Abs1 litc;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0121 E 19. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Erhebung einer VwGH Beschwerde gegen den Strafbescheid ändert nichts daran, dass dieser zum Zeitpunkt der Erlassung des En... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0027 E 13. Oktober 1987 RS 3 Stammrechtssatz Bei Begehung von Alkoholdelikten ist an sich schon eine besondere Verwerflichkeit gegeben (Hinweis auf E 16.6.1987, 86/11/0170 und E 22.9.1987, 86/11/0171). European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 26. Jänner 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E und G entzogen und gemäß Abs. 2 dieser Gesetzesstelle ausgesprochen, daß ihm bis 4. Jänner 1991 (das sind zwei Jahre, von der Erlassung des Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom 6. Dezember 1988 an gerechnet) keine neue Lenkerberechtigung... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;
Rechtssatz: Milderungsgründe für das Gerichtsurteil (schwere Diebstähle) sowie der Umstand der bedingten Verurteilung sind nicht von den Wertungskriterien des § 66 Abs 3 KFG erfaßt (Hinweis E 26.4.1988, 87/11/0229). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990110066.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 2. Februar 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß für die Zeit von 24 Monaten, gerechnet ab 1. Oktober 1989 bis einschließlich 1. Oktober 1991, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Weiters wurde dem Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 idF 1988/375;
Rechtssatz: Bei der Wertung einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 3 KFG sind sämtliche im Ermittlungsverfahren hervorgekommenen Vorfälle bzw Vorstrafen zu berücksichtigen, uzw auch dann, wenn sie nicht als bestimmte Tatsache iSd § 66 Abs 1 KFG gelten (Hinweis E 25.9.1985, 83/11/0173). European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/11/0207 1 Stammrechtssatz Sowohl im Rahmen der Wertung gemäß § 66 Abs 3 KFG als auch bei der Festsetzung der Zeit gemäß § 73 Abs 2 KFG ist auf alle (auch länger zurückliegende und getilgte) Straftaten des Betreffenden Bedacht zu nehmen (Hinweis E 4.10.1988, 88/11/0077). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B für die Dauer von zehn Monaten (bis 2. September 1990) vorübergehend entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend und beantragt die koste... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 7. April 1988 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 vorübergehend für die Dauer von drei Monaten, von der Zustellung dieses Bescheides an gerechnet, entzogen. Der Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 11. April 1988 zugestellt. Nach "vorläufiger Wiederausfolgung" des Führerscheines an den Beschwer... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 7. November 1989 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, E, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm auf die Dauer von zwei Jahren vom 17. Jänner 1989 (dem Tag der Zustellung des die Entziehung der Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers verfügenden Mandatsbesche... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/11/0055 E 16. Mai 1989 RS 4 Stammrechtssatz Die Kraftfahrbehörde hat bei der Beurteilung einer Person als verkehrsunzuverlässig und bei der Prognose hinsichtlich der Wiederherstellung ihrer Verkehrszuverlässigkeit von wesentlich anderen Kriterien auszugehen, als das Strafgericht bei der Bemessung der Strafe ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Ausf dahingehend, daß bei der Erlassung des Berufungsbescheides (22 Monate nach dem Vorfall) die Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit im Hinblick auf die erstmalige Begehung eines Alkoholdeliktes und das Wohlverhalten nach der " vorläufigen Wiederausfolgung " nicht mehr... mehr lesen...
Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litc idF 1988/375 ;KFG 1967 §66 Abs3 idF 1988/375;KFG 1967 §73 Abs2 idF 1988/375;SGG §12 idF 1985/184 ;
Rechtssatz: Im Sinne der Wertungsvorschrift des § 66 Abs 3 KFG ist im Hinblick auf eine große Menge des in Verkehr gebrachten Suchtgiftes die Verwerflichkeit und Gefährlichkeit des strafbaren Verhaltens gegeben. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: AusfzF der Wertung einer bestimmten Tatsache nach § 66 Abs 2 lit e KFG, wenn der Entschluß des Lenkers, er selbst werde den Pkw lenken, erst im Zustand der Alkoholisierung gefaßt wurde (Hinweis E 9.4.1986, 84/11/0239; E 11.6.1986, 85/11/0118). European Case ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Der verhältnismäßig hohe Grad der Alkoholisierung fällt unter dem Gesichtspunkt des Kriteriums der Verwerflichkeit der strafbaren Handlung bei der Bemessung der Dauer der vorübergehenden Entziehung der Lenkerberechtigung zu Lasten des Beschwerdeführers ins Gewicht... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß dem Beschwerdeführer vor Ablauf von 18 Monaten keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe; gleichzeitig wurde gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer der geistigen und körperlichen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. In seiner an... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Mit den Ausführungen, auf Grund geänderter familiärer Verhältnisse (Ehescheidung) sei der Anlaß für seinen Alkoholkonsum weggefallen, macht der Lenker, dem wegen wiederholter Begehung von Alkoholdelikten die Lenkerberechtigung entzogen wurde, nichts geltend, was die Rechtmäßigkeit der Entziehung ... mehr lesen...