Mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. November 1992 wurde gemäß § 44 Abs. 1 lit. b KFG 1967 die Zulassung von drei der Type und Fahrgestellnummer nach bestimmten Kraftfahrzeugen unter einem für den Beschwerdeführer ausgegebenen gemeinsamen Wechselkennzeichen aufgehoben. Gleichzeitig wurde unter Hinweis auf § 44 Abs. 4 KFG 1967 verfügt, daß der Beschwerdeführer unverzüglich den Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln abzuliefern habe. Mit Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: EGVG Art2 Abs6 Z5;KFG 1967 §61 Abs4;KFG 1967 §61 Abs5;VVG §1 Abs1;
Rechtssatz: § 61 Abs 5 KFG regelt die Abnahme von Zulassungsschein und Kennzeichentafeln außerhalb eines Vollstreckungsverfahrens. Diese Abnahme ist bei zu erwartender Leistungsfreiheit des Versicherers eben bei Gefahr im Verzuge geboten (Hinweis E 1991/09/24, 90/11/0232). ... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde gemäß Art. 131a B-VG in der Fassung vor der BVG-Novelle BGBl. Nr. 685/1988 richtet sich gegen die am 16. November 1990 in R vorgenommene zwangsweise Abnahme der Kennzeichentafeln vom Pkw des Beschwerdeführers. Der Verwaltungsgerichtshof hat hierüber erwogen: Vorauszuschicken ist, daß die bekämpfte Maßnahme nach der Aktenlage der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck zuzurechnen ist (belangte Behörde im Sinne des § 28 Abs. 1 Z. 2 VwGG in der Fassung vor der Novell... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: EGVG Art2 Abs6 Z5;KFG 1967 §44 Abs4;KFG 1967 §61 Abs4;KFG 1967 §61 Abs5;VVG §10;VVG §12;VVG §4;VVG §5;
Rechtssatz: Bei der Bestimmung des § 61 Abs 5 KFG handelt es sich um eine in einer Verwaltungsvorschrift eingeräumte besondere Zwangsbefugnis, auf die die Bestimmungen des VVG nicht anzuwenden sind (Art 2 Abs 6 Z 5 EGVG, § 12 VVG). In diesem Fall kommt ... mehr lesen...
Die vorliegende - vom Verfassungsgerichtshof mit Beschluß vom 26. September 1988, B 1415/87, nach Ablehnung ihrer Behandlung dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetretene - Beschwerde richtet sich gegen das in Abwesenheit der Beschwerdeführer erfolgte gewaltsame Eindringen von Organen der Bezirkshauptmannschaft Gmunden in das Grundstück der Zweitbeschwerdeführerin in B, (hg. Zl. 89/11/0172) und die anschließende Abnahme der Kennzeichentafeln von dem dort abgestellten, auf de... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §61 Abs5;
Rechtssatz: Bei "Gefahr in Verzug" handelt es sich nach dem Wortlaut des Gesetzes um eine selbstständige Tatbestandsvoraussetzung neben jener der zu erwartenden Leistungsfreiheit des Versicherers in Ansehung Dritter. Diese Tatbestandsmerkmale sind jeweils gesondert zu prüfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:19... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art131a;KFG 1967 §44 Abs4;KFG 1967 §61 Abs5; Beachte Besprechung in:
ZVR 11/1991, S 340;
Rechtssatz: Ausführungen zur Rechtmäßigkeit der Abnahme der Kennzeichentafeln bei Vorliegen einer Anzeige gem § 61 Abs 4 KFG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988110256.X03 ... mehr lesen...
In seiner auf „Art. 132a“ (richtig: 131a) B-VG gestützten Beschwerde bekämpft der Beschwerdeführer die am 3. August 1985 um 4.35 Uhr durch Organe der Bundespolizeidirektion Salzburg in S, erfolgte Abnahme des Zulassungsscheines für den PKW mit dem polizeilichen Kennzeichen XXX. Er beantragte die kostenpflichtige Feststellung der durch diese Maßnahme bewirkten Rechtsverletzung. Die belangte Behörde hat eine Gegenschrift erstattet, in der sie die kostenpflichtige Abweisung der Beschwer... mehr lesen...
Index: KFG90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §57 Abs8 KFG 1967 §58 Abs1 KFG 1967 §61 Abs5 KFG 1967 §86 Abs2 KFG 1967 § 57 heute KFG 1967 § 57 gültig ab 20.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/2017 KFG 1967 § 57 gültig von 09.06.2016 bis 19.05.2018 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...