RS Vwgh 1989/7/5 88/11/0256

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Veröffentlicht am 05.07.1989
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §61 Abs5;

Rechtssatz

Bei "Gefahr in Verzug" handelt es sich nach dem Wortlaut des Gesetzes um eine selbstständige Tatbestandsvoraussetzung neben jener der zu erwartenden Leistungsfreiheit des Versicherers in Ansehung Dritter. Diese Tatbestandsmerkmale sind jeweils gesondert zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988110256.X02

Im RIS seit

20.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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