RS Vwgh 1994/4/19 94/11/0065

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Veröffentlicht am 19.04.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

EGVG Art2 Abs6 Z5;
KFG 1967 §61 Abs4;
KFG 1967 §61 Abs5;
VVG §1 Abs1;

Rechtssatz

§ 61 Abs 5 KFG regelt die Abnahme von Zulassungsschein und Kennzeichentafeln außerhalb eines Vollstreckungsverfahrens. Diese Abnahme ist bei zu erwartender Leistungsfreiheit des Versicherers eben bei Gefahr im Verzuge geboten (Hinweis E 1991/09/24, 90/11/0232).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994110065.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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