Entscheidungen zu § 24 Abs. 2 KFG 1967

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RS UVS Kärnten 1995/01/19 KUVS-1631/1/94

Rechtssatz: Unterläßt es die die Strafverfügung erlassende Behörde im
Spruch: den Beschuldigten als verantwortlichen Zulassungsbesitzer einer Gesellschaft mbH zu bezeichnen, so ist die Erlassung der Strafverfügung keine die Verjährung unterbrechende Verfolgungshandlung (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.01.1995

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