Entscheidungen zu § 24 Abs. 5 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/20 90/11/0094

Mit Eingabe vom 1. September 1988 stellte der Beschwerdeführer "an das Amt der Burgenländischen Landesregierung" das "Ansuchen um Bestellung zum Sachverständigen gemäß § 125 Kraftfahrgesetz 1967". Da darüber nicht entschieden worden sei, machte der Beschwerdeführer mit dem an den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr gerichteten Schreiben vom 7. November 1989 den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung gemäß § 73 Abs. 2 AVG 1950 geltend. Dieser Devolutionsantrag wu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/11/0094

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;AVG §8;KFG 1967 §125;KFG 1967 §24 Abs4;KFG 1967 §24 Abs5;
Rechtssatz: Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, eine Tätigkeit nach § 24 Abs 4 KFG ausüben zu können, und somit (wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind) zum Sachverständigen gem § 125 KFG bestellt zu werden. Lediglich § 24 Abs 5 KFG sieht in diesem Zusammenhang eine Ausnahme ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

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