Entscheidungsgründe: Am 19. 10. 1995 verursachte Radomir M* in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand als Lenker und Halter eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKWs einen Verkehrsunfall; er kam infolge Unachtsamkeit mit dem PKW nach rechts ab und stieß frontal gegen die Leitplanke vor einem Brückengeländer, welches sich von vorne durch den PKW bis zu dessen hinterer Sitzbank bohrte. Die am vorderen Beifahrersitz mitfahrende Ehefrau, die Erstklägerin, und die im Fon... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24. 10. 1994 ereignete sich im Gemeindegebiet von B* ein Verkehrsunfall zwischen einem vom Kläger gelenkten und gehaltenen PKW einerseits sowie einem von Renate H* gelenkten, Johann H* gehaltenen und bei der Klägerin haftpflichtversicherten weiteren PKW. Das Alleinverschulden am Zustandekommen dieses Unfalles trifft Renate H*, die trotz Abwertung durch das Vorschriftszeichen "Vorrang geben" und Sichtstrecke von mindestens 200 m mit ca 50 km/h die vom Beklagte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1042 DKFG §7KFG §17 VersVG §67 ABGB § 1042 heute ABGB § 1042 gültig ab 01.01.1812 VersVG § 67 heute VersVG § 67 gültig ab 06.04.1959 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIcKFG §17 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Verschulden - und Verursachungsaufteilung von 1 : 2 zu Lasten eines Motorradfahrers, der zu nahe der Straßenmitte fuhr und mit einem Personenkraftwagen, dessen Fahrer den Vorrang des Motorradfah... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E1KFG 1955 §17 ABGB § 1325 heute ABGB § 1325 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Beim Zusammenstoß zweier Kraftfahrzeuge sind auch Schmerzengeldansprüche eines als Interesse geschädigten Halters gemäß § 17 StVG auszugleichen, und zwar selbst dann, wenn der als Insasse ge... mehr lesen...
Die Untergerichte haben folgenden Sachverhalt festgestellt: Am 7. August 1953 gegen 22 Uhr 30 abends hielt Friedrich S. jun., der Sohn des Klägers, auf einer für den Kläger durchgeführten Geschäftsfahrt den von ihm gelenkten, dem Kläger gehörigen Personenkraftwagen Marke Tatra 87 an seinem rechten Straßenrande an, um den linken Hinterreifen auszuwechseln. Der Wagen wurde gegen Abrollen durch Anziehen der Handbremse, Einschalten eines Geschwindigkeitsganges und durch einen unter e... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1 ABGB §1304 BIIaKFG 1955 §17KFG 1955 §85 Abs6 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIcKFG §17 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Wenn der Beklagte sein nicht vorschriftsmäßig beleuchtetes Auto auf der Fahrbahn stehen läßt, und der Kläger bei der von ihm verwendeten Beleuchtung mit seinem Motorrad zu schnell gefahren ist u... mehr lesen...
Am 14. Dezember 1950 fuhr der damals im Dienste des Klägers gestandene Johann H. mit einem Lastkraftwagen, dessen Halter der Kläger war, aus Richtung St. Michael nach Leoben. In entgegengesetzter Richtung fuhr der der erstbeklagten Partei gehörige und vom Zweitbeklagten als Bediensteten der Erstbeklagten gelenkte Lastkraftwagenzug. Der aus dem Zugwagen und einem Anhänger bestehende Zug blieb im unteren Drittel des sogenannten Häuselberges, über den die Bundesstraße führt, infolge Ve... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3bKFG §7 IIAKFG §17 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Ein Unfall ist auch dann beim Betrieb zweier Kraftfahrzeuge entstanden, wenn sie sich nicht berührt haben, das Verhalten des einen aber das des ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1KFG 1947 §7 Abs2 IIIDKFG 1947 §17KfV 1947 §91KfV 1947 §99StPolO 7StPolO §18StPolO §19 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Außerachtlassen des Stehenbleibens eines voranfahrenden Kraftfahrzeuges.
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Norm: ABGB §1302 BKFG 1946 §17 ABGB § 1302 heute ABGB § 1302 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
a) Wird für den vorausbedachten Fall einer Unfallschädigung - zB zwischen Fahrer und Fahrgast - vertraglich eine Haftungsfreistellung oder Haftungsminderung vereinbart, so kann hiedurch ein A... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbKFG §17 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Es kann auch das subjektive Moment des größeren oder geringeren Verschuldens zu einer gerechten Schadensverteilung führen (Sachschaden beim Zusammenstoß zweier Personenkraftwagen, daher gleiche ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbKFG 1946 §16KFG 1946 §17 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Hat bei einem Zusammenstoß mehrerer Kraftfahrzeuge oder eines Kraftfahrzeugs mit einer Eisenbahn der Führer eines Kraftfahrzeuges einen Schaden erlitten, so gilt für den Schade... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIKFG 1946 §17 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Bei einem Kraftfahrzeugunfall ist die Betriebsgefahr des Fahrzeuges stets eine der Ursachen des Unfalls. Sie fällt daher im Rahmen des § 254 BGB auch dann in die Waagschale, wenn eine Haftun... mehr lesen...
Die gefährdete Partei hatte eine einstweilige Verfügung zur Sicherung eines Anspruches beantragt, der ihr nach ihrer Behauptung aus dem Gründe: zustand, weil durch einen dem Gegner gehörigen Kraftwagenanhänger ein Schaden verursacht worden sei, für den sie allenfalls zu haften hatte. Dieser Anhänger war an einen Lastkraftwagen gehängt worden, der nicht dem Eigentümer des Anhängers gehörte, und hatte durch sein Gewicht eine Brücke zum Einsturz gebracht. Die Haftung des Eigentümers (Ha... mehr lesen...
Norm: EO §378 BKFG §7KFG §17 EO § 378 heute EO § 378 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 378 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Ein Re... mehr lesen...