Entscheidungen zu § 14 Abs. 4 KFG 1967

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE UVS Steiermark 2006/03/15 30.14-34/2005

Mit dem bekämpften Bescheid wurde dem Berufungswerber als Lenker des Lkw mit dem Probefahrtkennzeichen vorgehalten, er habe bei der Fahrt am 10.09.2004, um 10.20 Uhr in der Gemeinde N, auf der B /Freiland, StrKm keinen Probefahrtschein und keinen Führerschein mitgeführt (Punkte 1. und 2.). Um 10.17 Uhr habe er in der Gemeinde P, P, auf der B /Ortsgebiet, StrKm , die Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mindestens 10 km/h überschritten (Punkt 3.). Unter den Punkten 4.) und 5.) wurde dem Berufun... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 15.03.2006

RS UVS Steiermark 2006/03/15 30.14-34/2005

Rechtssatz: Gemäß § 14 Abs 4 KFG müssen Kraftwagen hinten mit einer geraden Anzahl von Schlussleuchten ausgerüstet sein. Dieser Ausrüstungsvorschrift entspricht ein LKW mit vorschriftsmäßig angebrachten Schlussleuchten auch dann, wenn die Schlussleuchte rechts hinten von der rechten hinteren Fahrzeugtür, die wegen der Ladung offen steht, verdeckt wird. Die Erstbehörde wollte offenbar den Umstand verfolgen, dass der Berufungswerber Gegenstände mit dem Fahrzeug transportierte, die auf Grund ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 15.03.2006

RS UVS Kärnten 2004/03/10 KUVS-719-725/4/2003

Rechtssatz: Die dem Beschuldigten zur Last gelegten Verwaltungsübertretungen des Nichtmitführens des Führerscheines bzw Zulassungsscheines, der Beförderung eines Babys auf dem Schoß der Beifahrerin und das Nichtfunktionieren der Schlussleuchten ist durch Notstand gemäß § 6 VStG nur dann entschuldigt, wenn diese Verwaltungsübertretungen zur Abwendung einer den Beschuldigten unmittelbar drohenden Gefahr erfolgt ist, die so groß ist, dass er sich in unwiderstehlichem Zwang befindet, eher die ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.03.2004

TE UVS Tirol 2003/06/17 2003/13/090-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 31.10.2002 um 21.50 Uhr Tatort: Kufstein, Höhe Kreuzung Maderspergerstraße mit Schillerstraße Fahrzeug: Personenkraftwagen XY 1. Sie haben sich als Lenker, obwohl es Ihnen zumutbar war, vor Antritt der Fahrt nicht davon überzeugt, dass das von Ihnen verwendete Fahrzeug den Vorschriften des § 102 Abs 1 KFG iVm der angeführten Gesetzesstelle des Kraftfahrgesetzes e... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 17.06.2003

TE UVS Steiermark 2003/01/24 30.16-155/2001

Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 30.08.2001 um 16.15 Uhr (Anhaltung) in L auf der S 6, auf Höhe des StrKm. 85,500 in Fahrtrichtung St. M iO den Kraftwagenzug (LKW, DAF) und Anhänger gelenkt und sich vor Antritt der Fahrt nicht davon überzeugt, dass die Gesamtmasse des Kraftwagenzuges durch die Beladung nicht überschritten wird, wobei anlässlich einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle bzw. bei der Wiegung am 30.08.2001 um 16.25 Uh... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 24.01.2003

RS UVS Steiermark 2003/01/24 30.16-155/2001

Rechtssatz: Mängel an der Beleuchtung eines Anhängers nach § 16 Abs 1 iVm § 14 KFG sind nicht im Sinne des § 44a Z 1 VStG ausreichend umschrieben, wenn lediglich festgestellt wird, dass bei der rechten Bremsleuchte und der rechten Schlussleuchte "das Cellon zerbrochen war". So lässt sich aus einem Zerbrechen des Cellons noch nicht ableiten, dass das Cellon bereits (in solchem Maße) von den Lichtquellen der betreffenden Leuchten entfernt (zB weggebrochen) war, dass diese Leuchten statt rote... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 24.01.2003

TE UVS Wien 2000/07/07 03/P/42/5493/2000

Der Schuld- und Strafausspruch des erstinstanzlichen Straferkenntnisses lautet wie folgt: ?Sie haben am 05.10.1999 um 15.24 Uhr in Wien, H-platz auf dem Parkplatz O als Zulassungsbesitzer des KFZ mit dem Kennzeichen W-69 1.) nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug den in Betracht kommenden Vorschriften entspricht, da die hintere rechte Bremsleuchte nicht funktionierte und 2.) durch das Schreien der Wörter wie ?Die Polizei in Österreich und der Staat Österreich, ist sowieso scheiße und nur d... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 07.07.2000

RS UVS Wien 2000/07/07 03/P/42/5493/2000

Rechtssatz: Die Kenntnis eines nicht vorhersehbaren Fahrzeugmangels, welcher zum Zeitpunkt der Beendigung des letzten Fahrzeugbetriebes noch nicht bestanden hatte, kann von einem Zulassungsbesitzer erst ab dem Zeitpunkt der neuerlichen Fahrzeuginbetriebnahme gefordert werden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 07.07.2000

TE UVS Niederösterreich 1993/08/23 Senat-PL-92-069

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn W******* R**** das Straferkenntnis vom 15. Juni 1992, 3-****-91, erlassen. Darin wird dem Beschuldigten als Fahrzeuglenker die Begehung einer Verwaltungsübertretung angelastet. "Zeit: 26.5.1991 um 22,15 Uhr Ort: H*******, LH *** nächst dem Haus Nr. 61, Fahrtrichtung S* P***** Fahrzeug: PKW, Kz N ******* Tatbeschreibung: Es konnte nicht mit einer geraden Anzahl von Schlußleuchten Schlußlicht ausgestrahlt werden (beide hinteren Schlußleuchten war... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 23.08.1993

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