IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Fraberger als Einzelrichter über die Beschwerde der A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 30. Dezember 2025, Zl. ***, betreffend Ablehnung des Ansuchens um Erteilung der Fahrlehrbewilligung nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision nicht zuläs... mehr lesen...
Geschäftszeichen: Datum: LVwG-ME-13-0104 24. Juni 2014 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch den Richter Mag. Schnabl über die als Beschwerde zu behandelnde Berufung der Frau ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom **... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.06.2014 Norm: KFG 1967
Rechtssatz: Durch Einholung einer Auskunft eines ÖAMTC Mitarbeiters, der als entsprechend verlässlicher Fachmann eingeschätzt werden konnte und durfte, ist der Lenker dem Erfordernis, alles Zumutbare zu veranlassen, um sich die Überzeugung zu verschaffen, dass das Kraftfahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, in ausreichendem ... mehr lesen...