1 Mit Strafverfügung der belangten Behörde vom 7. Dezember 2021 wurde dem Revisionswerber zusammengefasst zur Last gelegt, er habe am Tatort zur Tatzeit mit einem jeweils näher bezeichneten Sattelfahrzeug bzw. Sattelanhänger insgesamt acht Verstöße gegen § 134 Abs. 1 KFG iVm der EG-VO 561/2006 bzw. § 102 Abs. la KFG begangen. Mit Strafverfügung der belangten Behörde vom 7. Dezember 2021 wurde dem Revisionswerber zusammengefasst zur Last gelegt, er habe am Tatort zur Tatzeit mit... mehr lesen...