Entscheidungen zu § 102 Abs. 10 KFG 1967

Landesverwaltungsgericht Vorarlberg

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Lvwg Erkenntnis 2020/5/8 LVwG-1-143/2020-R5, LVwG-1-144/2020-R5

Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Herzog über die Beschwerde des M S, CH-W, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft D vom 03.10.2019 betreffend Übertretungen der StVO und des KFG, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde insoweit Folge gegeben, als Spruchpunkt 2. aufgehoben und diesbezüglich das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 08.05.2020

RS Lvwg 2020/5/8 LVwG-1-143/2020-R5, LVwG-1-144/2020-R5

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 08.05.2020 Norm: KFG 1967 §102 Abs10KFG 1967 §103 Abs1 Z2 lita
Rechtssatz: Ein Zulassungsbesitzer verstößt nicht gegen § 103 Abs 1 Z 2 lit a KFG, wenn das im Kraftfahrzeug bereitgestellte Verbandzeug ein darauf vermerktes Ablaufdatum überschritten hat. Es kann auch nicht generell davon ausgegangen werden, dass ein Verbandzeug, nur, weil das darauf vermerkte Ablaufdatum übe... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 08.05.2020

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