IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Hengl über die Beschwerden des AA, Adresse 1, **** Z, vertreten durch RA BB, Adresse 2, **** Y, gegen ? das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 10.12.2020, ***, betreffend zwei Übertretungen im Straßenverkehr, sowie das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft römisch zehn vom 10.12.2020, ***, betreffend zwei Übertretungen im Straßenverkehr, sowie ? den Bescheid de... mehr lesen...