Entscheidungen zu § 102 Abs. 3 KFG 1967

Landesverwaltungsgericht Tirol

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TE Lvwg Erkenntnis 2020/3/5 LVwG-2020/38/0487-1

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Lechner über die Beschwerde des Herrn AA, Adresse 1, Z gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Tirol vom 15.01.2020, Zl ***, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach dem KFG und dem FSG, zu Recht: 1.       Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2.       Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in der Höhe von Euro 1... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 05.03.2020

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