Norm: BauKG §9 Abs4 BauKG § 9 gültig von 01.07.1999 bis 24.06.1999
Rechtssatz:
Wird ein Dienstnehmer des Projektleiters zum Baustellenkoordinator bestellt, so werden die diesem gemäß § 4 Abs 2 und § 5 BauKG auferlegten Pflichten nicht mit haftungsbefreiender Wirkung für den Projektleiter übertragen, weil der zum Baustellenkoordinator bestellte Dien... mehr lesen...
Norm: ABGB §11315 I BauKG §9 Abs4 BauKG § 9 gültig von 01.07.1999 bis 24.06.1999
Rechtssatz: Ist ein Baustellenkoordinator in dieser Eigenschaft für seine Dienstgeberin als Projektleiterin in verantwortlicher, überwachender Funktion und somit als ihr Repräsentant tätig, hat sich diese sein Verhalten unabhängig von den Voraussetzungen der Gehilfenhaftu... mehr lesen...