RS OGH 2008/8/14 2Ob162/08z

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Veröffentlicht am 14.08.2008
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Norm

BauKG §9 Abs4

Rechtssatz

Wird ein Dienstnehmer des Projektleiters zum Baustellenkoordinator bestellt, so werden die diesem gemäß § 4 Abs 2 und § 5 BauKG auferlegten Pflichten nicht mit haftungsbefreiender Wirkung für den Projektleiter übertragen, weil der zum Baustellenkoordinator bestellte Dienstnehmer grundsätzlich den Weisungen seiner Dienstgeberin unterworfen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124225

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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