Norm: JN §1 CXIXbRLG §23RLG §27 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010
Rechtssatz:
(Kläger hat zufolge schriftlichen Auftrages der Bezirkshauptmannschaft im Jahre 1947 mit seinem Autobus Gerichtspersonen und Häftlinge der amerikanischen Besatzungsmacht befördert und ... mehr lesen...
Norm: JN §1 CXIXcRLG §27 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010
Rechtssatz:
Unzulässigkeit des Rechtsweges zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen gegen eine auf Grund des RLG in eine Wohnung eingewiesene Person.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §1 CXIXcRLG §27 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010
Rechtssatz:
Die Versäumung der Frist des § 27 Abs 1 Satz 4 RLG vernichtet nicht die Ansprüche aus § 26 RLG und hindert nicht ihre Geltendmachung vor den ordentlichen Gerichten. Diese Frist hat vielmehr n... mehr lesen...
Norm: JN §1 CXIXcRLG §23RLG §27 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010
Rechtssatz:
Ist die Anforderung einer Sache nicht entsprechend der Vorschrift des § 23 Abs 1 RLG schriftlich erfolgt, so liegt eine Anforderung im Sinne des RLG überhaupt nicht vor und sind daher ... mehr lesen...
Norm: JN §1 CXIXcRLG §27 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010
Rechtssatz:
Der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten ist auch für die Rückforderung zu Unrecht gezahlter Entschädigungen nach dem RLG zulässig. BGH vom 22.01.1953, IV ZR 6/51; Veröff: EvBl 1953,139... mehr lesen...