RS OGH 1953/9/4 2Ob370/53

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.09.1953
beobachten
merken

Norm

JN §1 CXIXb
RLG §23
RLG §27

Rechtssatz

(Kläger hat zufolge schriftlichen Auftrages der Bezirkshauptmannschaft im Jahre 1947 mit seinem Autobus Gerichtspersonen und Häftlinge der amerikanischen Besatzungsmacht befördert und verlangt hiefür Entgelt von der Republik). Daß sich die gegenständliche Fahrzeuganforderung auf keine Gesetzesbestimmung beruft und keinerlei Rechtsbelehrung nach § 26 ff RLG enthalten hat, schadet nicht, da eine andere gesetzliche Grundlage als das RLG nicht in Frage kommt. Der Rechtsweg ist daher ausgeschlossen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 370/53
    Entscheidungstext OGH 04.09.1953 2 Ob 370/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0045739

Dokumentnummer

JJR_19530904_OGH0002_0020OB00370_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten