Entscheidungen zu § 25 RLG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1953/1/30 2Ob984/52

Norm: ABGB §1090 IVbRLG §5RLG §25 ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Die Beschlagnahme nach § 25 RLG bedeutet nur Sicherstellung einer künftigen Inanspruchnahme und hört mit dem Eintritt der letzteren ipso facto zu bestehen auf. § 25 RLG steht demnach dem r... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1953

RS OGH 1950/5/17 3Ob239/50

Norm: ABGB §1090 IVbRLG §25WohnungsanforderungsG §7 ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: § 25 RLG steht der Gültigkeit eines Mietvertrages zwischen dem Hauseigentümer und dem unter Anwendung des § 5 RLG in die Wohnung Eingewiesenen ebensowenig entgegen, wie ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.05.1950

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