Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) zurück... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der Beschwerdeführerin (kurz: BF) zurück. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der Beschwerdeführerin (kurz: BF) zurück. Begründend führte die belangte Behörde nach Aufzählung fehlender Angaben bzw. Unt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag des Beschwerdeführers (kurz: BF) zurück. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag des Beschwerdeführers (kurz: BF) zurück. Begründend führte die belangte Behörde nach Aufzählung fehlender Angaben bzw. Unterla... mehr lesen...