Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit am 07.07.2023 bei der belangten Behörde eingelangtem Antragsformular (datiert mit 01.07.2023) beantragte die Beschwerdeführerin (nachfolgende kurz: BF) die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie von der Entrichtung der erneuerbaren-Förderpauschale. Unter Punkt 10 des Antragformulars gab die BF eine weitere im Haushalt lebende Person an. Dem Antrag war ein... mehr lesen...