Entscheidungen zu § artikel1zu8 Abs. 2 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-69 von 69

RS Vwgh 1990/2/8 89/16/0044

Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs2;FinStrG §9;StGB §9; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1990, 369;
Rechtssatz: AusfzF, ob es dem AbgPfl (hier: einem weitgereisten Geschäftsmann) zumutbar ist, sich nach den für ihn in Frage kommenden Rechtsvorschriften (hier: abgabenrechtliche und monopolrechtliche Vorschriften) zu erkundigen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.02.1990

RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0191

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §35 Abs1;FinStrG §35 Abs5;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §8 Abs2;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 433;
Rechtssatz: Es widerspricht rechtsstaatlichem Denken, wenn sich die Finanzstrafbehörden mit dem Vorbringen eines Beschuldigten, ihm seien die zollrechtlichen Bestimmungen über die Durchführ von Wa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1989

RS Vwgh 1987/12/1 87/16/0131

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0008 E 7. Mai 1987 VwSlg 6216 F/1987 RS 2 Stammrechtssatz Komponenten der Fahrlässigkeit iSd § 8 Abs 2 FinStrG sind die objektive Sorgfaltspflicht ("nach den Umständen"), die subjektive Befähigung ("nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt") und die Zumutbarkeit der Sorgfaltsanwe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.1987

RS Vwgh 1987/12/1 87/16/0131

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: ABGB §2;FG 1949 §2;FG 1949 §4 Abs2;FinStrG §37 Abs3;FinStrG §8 Abs2;FinStrG §9;VStG §5 Abs2 impl;
Rechtssatz: Die Unkenntnis eines Gesetzes kann nach stRsp des VwGH nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn dem Normadressaten die kundgemachte Rechtsvorsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.1987

RS Vwgh 1987/12/1 87/16/0131

Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs2;FinStrG §9;StGB §6 Abs1;StGB §9 Abs2;
Rechtssatz: Das Maß der vom Täter zu beobachtenden Sorgfalt bestimmt sich nach subjektiven Gesichtspunkten. In jedem Falle muß der Betroffene zumindest so sorgfältig verfahren, wie er es in seinen sonstigen Angelegenheiten beruflicher oder geschäftlicher Art zu halten pflegt. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.1987

RS Vwgh 1987/5/7 87/16/0008

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs2;
Rechtssatz: Komponenten der Fahrlässigkeit iSd § 8 Abs 2 FinStrG sind die objektive Sorgfaltspflicht ("nach den Umständen"), die subjektive Befähigung ("nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt") und die Zumutbarkeit der Sorgfaltsanwendung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.05.1987

RS Vwgh 1987/5/7 87/16/0008

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §37 Abs1 lita;FinStrG §37 Abs3;FinStrG §8 Abs2;
Rechtssatz: Wenn der Abgabenschuldner anläßlich seiner Vernehmung als Beschuldigter des Abgabenstrafverfahrens ausführte, daß er "ziemlich sicher sei", daß der ausländische Geschenkgeber die streitverfangene goldene Armbanduhr bei seiner Einreise nach Österreich dem Zollamt nicht gestellt und nicht e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.05.1987

RS Vwgh 1987/1/20 86/14/0145

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119;BAO §80 Abs1 idF vor 1980/151;BAO §81 Abs1 idF vor 1980/151;FinStrG §8 Abs2;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige ist hinsichtlich seiner Einkommensteuererklärungen verpflichtet, wenigstens deren Inhalt zu kennen, mag die Erklärung auch von einem Steuerberater vorbereitet oder sogar von diesem in Vertretung des Abgabepflichtigen unterfertigt worden s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.01.1987

TE Vwgh Erkenntnis 1982/12/7 82/14/0088

Der Beschwerdeführer, ein öffentlicher Notar, hat Einnahmen von S 76.417,--, die seinen Bankkonti am 30. bzw. 31. Dezember 1976 gutgebucht worden waren, während er von den erfolgten Gutschriften erst am 3. bzw. 4. Jänner 1977 verständigt worden war, als Einnahmen des Jahres 1977 verbucht. Mit Erkenntnis des Finanzamtes vom 8. Oktober 1980 wurde er schuldig erkannt, durch diese Handlungsweise das Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 1 FinStrG begangen z... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.12.1982

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