RS Vwgh 1987/5/7 87/16/0008

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Veröffentlicht am 07.05.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §8 Abs2;

Rechtssatz

Komponenten der Fahrlässigkeit iSd § 8 Abs 2 FinStrG sind die objektive Sorgfaltspflicht ("nach den Umständen"), die subjektive Befähigung ("nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt") und die Zumutbarkeit der Sorgfaltsanwendung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987160008.X02

Im RIS seit

07.05.1987

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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