Aus den vorgelegten Verwaltungs- und Verwaltungsstrafakten ergibt sich zunächst im wesentlichen folgendes: Unter Anschluß einer Ablichtung des nachstehend näher dargestellten Kaufvertrages war am 10. Dezember 1987 beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Klagenfurt (in der Folge: FA) die von Rechtsanwalt Dr. Na... (in der Folge: Rechtsanwalt) unterfertigte - im Sinne des § 10 GrEStG 1987 (in der Folge: GrEStG) vorgelegte - Abgabenerklärung desselben Tages eingelangt. Nach... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114 Abs1;FinStrG §57 Abs2;FinStrG §98 Abs1;FinStrG §98 Abs3;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist dem Abgabenrecht (im weitesten Sinne) nur auf dem Gebiete des Finanzstrafrechtes ein Beweisverwertungsverbot bekannt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990160156... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §139;FinStrG §162 Abs2;FinStrG §57 Abs2;FinStrG §8; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 433;
Rechtssatz: Gemäß § 162 Abs 2 iVm § 139 FinStrG hat sich die
Begründung: der Rechtsmittelentscheidung auf alle Teile des Spruches zu erstrecken. Sie hat in getrennter Darstellung, aber mit voller Bestimmtheit anzugeben, welche Tatsachen die Fi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §10;FinStrG §33 Abs2 lita;FinStrG §49 Abs1 lita;FinStrG §51 Abs1 lita;FinStrG §57 Abs2;FinStrG §7 Abs1;
Rechtssatz: Das Vorbringen, bei Begehung der Finanzvergehen gemäß § 33 Abs 2 lit a FinStrG, § 49 Abs 1 lit a FinStrG, § 51 Abs 1 lit a FinStrG seien die Nerven des Beschuldigten den Anforderungen aus betrieblichen Schwierigkeiten nicht gewachsen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §57 Abs2;
Rechtssatz: Bei der von § 57 Abs 2 FinStrG gebotenen Erforschung der materiellen Wahrheit geht es um die Klärung aller wesentlichen Sachverhaltselemente (Hinweis U BGH vom 9.2.1937, A 357/36), nicht aber um die Berücksichtigung unrichtiger Rechtsansichten dritter Personen. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...