RS Vwgh 1992/2/20 90/16/0156

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Veröffentlicht am 20.02.1992
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §114 Abs1;
FinStrG §57 Abs2;
FinStrG §98 Abs1;
FinStrG §98 Abs3;

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist dem Abgabenrecht (im weitesten Sinne) nur auf dem Gebiete des Finanzstrafrechtes ein Beweisverwertungsverbot bekannt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990160156.X08

Im RIS seit

19.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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