RS Vwgh 1987/10/19 86/15/0120

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Veröffentlicht am 19.10.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §57 Abs2;

Rechtssatz

Bei der von § 57 Abs 2 FinStrG gebotenen Erforschung der materiellen Wahrheit geht es um die Klärung aller wesentlichen Sachverhaltselemente (Hinweis U BGH vom 9.2.1937, A 357/36), nicht aber um die Berücksichtigung unrichtiger Rechtsansichten dritter Personen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986150120.X04

Im RIS seit

19.10.1987

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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