Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Josef E***** und Ekrem H***** (richtig: jeweils mehrerer) Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG (A/I und B/I) und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs 1 lit a FinStrG (A/II und B/II), Ekrem H***** überdies mehrerer Finanzvergehen des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach §§ 44 Abs 1 lit a, 11 dritter Fall FinStrG (B/III) schuldig erkannt. Danach haben in Wien im ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch einen rechtskräftigen Freispruch (US 3 f) ua vom Vorwurf, er habe in Salzburg und an anderen Orten von Juni 2004 bis Juni 2005 durch Handel mit der laut Schuldspruch 2 geschmuggelten Konterbande vorsätzlich in die Monopolrechte eingegriffen (§ 5 TabMG), enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde Vlastimir J***** (richtig: jeweils) des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG und der Monopolhehlerei nach... mehr lesen...
Norm: FinStrG §44 Abs1 litaFinStrG §46 Abs1 litaTabMG §5
Rechtssatz: Die Übergabe von nach Österreich geschmuggelten Monopolgegenständen vom Schmuggler an einen Dritten (der sie verwerten soll) kann gewerbsmäßiges Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen im Monopolgebiet (§ 5 Abs 4 TabMG) und somit Handel mit Monopolgegenständen nach § 44 Abs 1 lit a FinStrG iVm § 5 TabMG sein. Da Inverkehrbringen jedoch in der Übertragung von Verfügungsgewalt an... mehr lesen...
Gründe: Der am 5.März 1923 geborene staatenlose Berufsspieler und gelegentliche Taxilenker Josef O*** wurde der Finanzvergehen der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG (A) sowie der Monopolhehlerei nach § 46 Abs. 1 lit. a FinStrG (B) schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien gewerbsmäßig Sachen, hinsichtlich welcher ein Schmuggel oder eine Verkürzung von Eingangsabgaben begangen worden ist, nämlich Zigaretten, die von unbekannten Tätern zollunredlich ins Inland gebracht ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 14.Dezember 1946 geborene Zollwache-Revisor Wilhelm A des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1 und 2 Z. 1, 128 Abs. 2, 130, zweiter Deliktsfall, StGB., sowie der Finanzvergehen nach den §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a und 44 Abs. 1 lit. a FinStrG., der am 23.Februar 1946 geborene Zollwache-Revisor Theodor C des gleichen Verbrechens sowie des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z. 2 StGB. und ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9.August 1926 geborene, früher als Transportunternehmer tätig gewesene Kurt A der Finanzvergehen der Abgabenhehlerei nach dem § 37 Abs 1 lit a FinStrG. und der Monopolhehlerei nach dem § 46 Abs 1 lit a FinStrG. schuldig erkannt, weil er am 21.September 1970 in Süßenbrunn (in Tateinheit) 1. vorsätzlich Sachen, hinsichtlich welcher ein Schmuggel begangen worden war, und zwar (in 216 Kartons zu je 10.000 Stück verpackte) 2,160.000 Stück... mehr lesen...
Norm: FinStrG §37 Abs1 litaFinStrG §46 Abs1 lita
Rechtssatz: Tateinheit zwischen Abgabenhehlerei und Monopolhehlerei bezüglich aller im § 17 Abs 4 FinStrG genannten Monopolgegenstände möglich. Entscheidungstexte 10 Os 133/78 Entscheidungstext OGH 11.10.1978 10 Os 133/78 Veröff: SSt 49/50 13 Os 158/79 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...